Sachsen klagt nicht

Berlin (ks). Sachsen will die Gesundheitsreform entgegen früherer Bekundungen doch nicht vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Da die Koalitionsfraktionen im Bundestag Änderungen an der ungeliebten Konvergenzklausel vorgeschlagen haben, schlägt Ministerpräsident Tillich versöhnliche Töne an: "Diese Anträge sind geeignet, die von Sachsen monierten Nachteile auszuräumen." Sollte der Bundestag ihnen in 2./3. Lesung nicht zustimmen, soll Karlsruhe allerdings doch angerufen werden..

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