Neue AOK-Rabattverträge erst ab März 2009

Berlin (ks). Die AOK hat die Angebotsfrist ihrer aktuellen Ausschreibung für Arzneimittel-Rabattverträge bis zum 3. November verlängert. Die zweijährige Vertragslaufzeit wurde zudem um zwei Monate nach hinten verschoben; die Vereinbarungen sollen nun vom 1. März 2009 bis zum 28. Februar 2011 gültig sein. Wie die federführende AOK Baden-Württemberg am 10. September mitteilte, komme sie mit dieser Entscheidung Pharmaunternehmen entgegen, die um mehr Zeit für die Abgabe von Angeboten gebeten hatten.

Allerdings erfolgten die nun vorgenommenen Änderungen an der Ausschreibung ganz offensichtlich nicht nur den Herstellern zuliebe. Die AOK räumte ein, dass die ursprüngliche Ausschreibung "einige fehlerhafte Daten" enthalten habe und daher angepasst werden musste. So waren die in den Verdingungsunterlagen bekannt gegebenen Verordnungsmengen für den Zeitraum zwischen dem 2. Quartal 2007 bis zum 1 Quartal 2008 bei acht der 64 ausgeschriebenen Wirkstoffe unrichtig. Weiterhin sei es "bezogen auf konkrete Pharmazentralnummern im ‚Produkt- und Rabattblatt‘ und in den Nachweisen zu den Produktionskapazitäten vereinzelt zu Ungereimtheiten gekommen, die zu korrigieren sind", heißt es in der offiziellen Bekanntmachung der AOK. Außerdem waren die Daten für zwei Gebietslose vertauscht worden. Die geänderte Bekanntmachung mit der neuen Angebotsfrist ist seit dem 10. September im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (im Internet abrufbar unter: http://ted.europa.eu/).

Im Vorfeld dieser Änderung hatten eine Reihe von Arzneimittelherstellern die Ausschreibung gerügt. Dabei wurde unter anderem kritisiert, dass der bisherige Zeitraum zwischen der Abgabe der Angebote bis zum Beginn der Vertragslaufzeit zu kurz sei, um die logistischen Vorbereitungen aufseiten der Hersteller durchzuführen. Ursprünglich sollten die Angebote für die 64 Wirkstoffe bis zum 6. Oktober abgegeben werden und die Verträge zum 1. Januar 2009 starten.

Doch beim Branchenverband Pro Generika ist man auch nach den von der AOK vorgenommenen Änderungen nicht zufrieden. Die neue Frist zwischen der Erteilung des Zuschlags (Mitte bis Ende Dezember) und dem Vertragsbeginn zum 1. März 2009 sei nach wie vor zu kurz, um die notwendigen Anpassungsmaßnahmen in der Industrie durchzuführen, erklärte der Geschäftsführer des Verbandes, Peter Schmidt. An der Problematik der von ihm befürchteten anfänglichen Lieferengpässe bei einigen der AOK-Rabattpartner habe sich damit nichts geändert.

"Nicht nachvollziehbar" sind für Schmidt zudem die Fehler, die der AOK unterlaufen sind und die sie nun berichtigt hat: "Man darf doch zumindest erwarten, dass die AOK die korrekten Verordnungsmengen ausweist und den richtigen Gebietslosen zuweist." Auch die von der AOK eingeräumten "Ungereimtheiten" bei den Pharmazentralnummern seien "mehr als erstaunlich". Die Unternehmen müssen diese Fehler nun ausbaden – ein Teil der in den letzten Wochen für die Angebote angestellten Überlegungen und Berechnungen müsse nun mit den veränderten Daten wiederholt werden, betonte Schmidt. Dies sei gerade für die kleinen und mittelständischen Hersteller, die schon zuvor mit der Erstellung der von der AOK verlangten sehr umfangreichen Angebotsunterlagen für die insgesamt 320 einzelnen Lose stark belastet waren, "kaum zumutbar" .

Untaugliches Instrument zur Kostendämpfung

Für Schmidt verschärft sich mit der "Pannenserie" der AOK zudem erneut die Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Rabattverträgen überhaupt. Aus seiner Sicht ist die Ausschreibungskompetenz der AOK nun komplett in Frage gestellt. Die Krankenkasse spiele mit der Planungssicherheit und damit der wirtschaftlichen Stabilität der Generikaindustrie. "Wir meinen deshalb, dass die Rabattverträge ein untaugliches Instrument zur Kostendämpfung sind und schnell wieder abgeschafft werden müssen", erklärte Schmidt. Pro Generika stehe für die Politik jederzeit zur Verfügung, gemeinsam nach Alternativen zu suchen..

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