Gen(orig)ial oder Origenikum?

Einfach nur lästig: Wenn Sie in der Apotheke mit einer Clopidogrel-Verordnung konfrontiert werden, ist erhöhter Spürsinn und Mehraufwand nötig. Schuld daran sind die vor Kurzem zugelassenen Clopidogrel-Präparate Clopidogrel ratiopharm und Clopidogrel Hexal. Was sich in unserer gewohnten Terminologie aus diesen Generika-Häusern wie ein Generikum liest, soll gar keines sein. Es handelt sich hier um ein anderes Salz des Wirkstoffes (nämlich um ein Besilat statt eines Bisulfats), das auf bisher noch rechtlich umstrittenen Grundlagen zugelassen wurde. Also, merke: Benennen Sie niemals diese beiden neuen (möglicherweise kommt noch eins von Sandoz hinzu) als Generikum, sonst bekommen Sie es mit Sanofi-Aventis und Bristol-Myers Squibb zu tun, den Herstellern der Originalia Plavix und Iscover. Die möchten nämlich ganz genau unterschieden haben zwischen ihren Präparaten und den – nennen wir sie mal – "Alternativen", die so alternativ gar nicht eingesetzt werden können. Denn der Knackpunkt liegt darin, dass die beiden neuen aus den Generikahäusern (obwohl bioäquivalent mit dem Original) nicht die umfängliche Zulassung haben wie das Original, sie sind also weder Original noch Generikum. Und von daher kommen denn auch die Probleme bei der Verordnung und Abgabe. Im Klartext: wenn Clopidogrel verordnet und die Substitution freigegeben ist, dann greift man nach den neuen Alternativen, je nach Rabattvertrag. Ist aber Plavix verordnet und aut idem nicht ausgekreuzt, dann ist der Apotheker gefordert: Für welche Indikation hat der Doktor das Präparat verordnet? Wenn es für die Plavix-spezifische Indikation vorgesehen ist (z. B. akutes Koronarsyndrom), dann muss der Apotheker die Ratiopharm- und Hexal-Alternativen in der Schublade lassen und Plavix abgeben. Ist die Verordnung aber für Patienten mit "atherothrombotischen Ereignissen" gedacht, muss er substituieren. Denn laut Rahmenvertrag sind die verschiedenen Salze der Wirkstoffe als substituierbar anzusehen – ob einem das pharmazeutisch gesehen gefällt oder nicht. Würde man also bei einer Plavix- oder Iscover-Verordnung für die Prävention atherothrombotischer Ereignisse und einer Aut-idem-Möglichkeit nicht substituieren, würde dies eine Retaxation nach sich ziehen – und schon haben Sie den Krankenkassen rund 79 (N2) oder 257 (N3) Euro geschenkt.

Die Frage ist, ob man dem Apotheker wirklich zumuten kann, bei Plavix-/Iscover-Verordnungen jedesmal den Arzt zu kontaktieren? Der Wahnsinn hat Methode, oder? Letztlich geht es auch hier nur ums Geld, um Firmen- und Krankenkassen-Interessen.Peter Ditzel

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