Bundesrechnungshof rügt Vergütung von Kassenvorständen

Berlin (ks). In der Debatte um die vom Bundesrechnungshof als zu hoch gerügten Vergütungen für Kassenvorstände hat das Bundesgesundheitsministerium abgewiegelt. Ministeriumssprecher Klaus Vater räumte vergangene Woche zwar ein, dass es in dem "einen oder anderen Fall Ausreißer geben" mag, in denen eine Kasse ihren Vorsitzenden "in einer Weise vergütet, dass man mit dem Kopf schütteln muss". Zugleich betonte er aber, dass er eine "Kollektivkritik" für falsch halte.
Bundesgesundheitsministerium weist Pauschalkritik zurück

Angestoßen wurde die Diskussion am 6. August durch einen Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" über einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs an das Bundesgesundheitsministerium. Bereits im Mai kam die Behörde darin zu der Erkenntnis, dass die Bezüge der Kassenvorstände – die seit 2004 veröffentlicht werden müssen – in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und oft überzogen seien. Sie reichten in der Spitze bis zu 242.000 Euro im Jahr; Kassen mit mehr als 100.000 Versicherten zahlten zuletzt im Schnitt 140.000 Euro. Arbeitgeber und Gewerkschaften hätten hingegen 129.000 Euro als Vergütungsrahmen vorgeschlagen. Hinzu kommen variable zusätzliche Geld- und Sachleistungen, die die Transparenz aus Sicht der Prüfer erheblich beeinträchtigen. Besondere Auswüchse konnte der Rechnungshof bei einer der 29 von ihm unter die Lupe genommenen Kassen ausmachen: Verwaltungsräte samt Familienmitglieder bekamen hier Viagra-Pillen, Haarwuchs- und Nahrungsergänzungsmittel, Massagen im türkischen Bad, orthopädische Matratzen und die Ferienhausmiete während einer ambulanten Vorsorgemaßnahme – Namen nennt der Bericht jedoch nicht. Auch wenn es sich hierbei um einen Einzelfall handelt, sehen die Prüfer bei den Kassen einiges im Argen liegen. So seien ihre Angaben zu den Bezügen "oft unvollständig, unrichtig oder nicht miteinander vergleichbar", zudem entzögen sich die Kassen vielfach der Zusammenarbeit mit der Aufsicht oder missachteten deren Forderungen. Die Prüfer plädieren daher für "weitergehende rechtliche Regelungen" und die Einführung einer Verdienstobergrenze.

Vater erklärte zu dem Bericht, dass sich die Aufgaben der Kassen verändert hätten: Sie bewegten sich in einem wettbewerblichen Raum – dementsprechend müssen sie auch Leute an der Spitze haben, die in der Lage sind, in diesem erfolgreich zu arbeiten. Um diese Leute zu bekommen, müsste der Vorstandsvorsitzende einer bundesweit operierenden Ersatzkasse "wenigstens so viel verdienen wie der Sparkassendirektor in Potsdam", sagte Vater. In dem vom Bundesrechnungshof besonders hervorgehobenen Fall sei allerdings der Vorstandsvorsitzende des Amtes enthoben und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. Derartige Missbräuche seien "streng zu ahnden", so der Sprecher. Es handele sich aber um Einzelfälle, die keinen Anlass böten, die Gesetzeslage strenger zu fassen.

Auch in der FDP-Bundestagsfraktion hat man grundsätzlich nichts gegen eine ordentliche Bezahlung der Kassenvorstände – schließlich wollen die Liberalen, "dass die Krankenkassen sich stärker von reinen Behörden zu wettbewerblich orientierten Unternehmen entwickeln", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Daniel Bahr. Allerdings bedeute dies auch, dass die Verwaltungsräte ihre Kontrollfunktion in Interesse der Beitragszahler stärker als bisher wahrnehmen müssten. Auch habe sich die Vergütung an objektiven und transparenten Maßstäben zu orientieren. Die FDP werde nun vorschlagen, den Bundesrechnungshof zur Debatte über den Prüfbericht in den Gesundheitsausschuss einzuladen, sagte Bahr..

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