AOK-Bundesverband strukturiert sich um

Berlin (ks). Der AOK-Bundesverband wird ab dem kommenden Jahr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sein. Einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag haben die Vorstandsvorsitzenden und Verwaltungsratsvorsitzenden der 15 AOKs am 9. Juli unterzeichnet. "Mit diesem Schritt hat sich die AOK-Gemeinschaft für den Wettbewerb unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds ab 2009 optimal aufgestellt", erklärte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes.

Zum 1. Januar 2008 wird der Verband zur GbR

Bislang ist der AOK-Bundesverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Mit der letzten Gesundheitsreform – dem GKV-WSG – wurden den Kassenverbänden jedoch neue Vorgaben gemacht. Ein Großteil ihrer Aufgaben wird seit dem 1. Juli vom neuen GKV-Spitzenverband übernommen. Die bisherigen Verbände sollen vor allem Dienstleister für ihre Kassen werden. Zu den Kernaufgaben des neuen AOK-Bundesverbandes soll insbesondere die Interessenvertretung gegenüber der Bundespolitik, dem GKV-Spitzenverband und den Vertragspartnern der AOK auf Bundes-ebene zählen. Beispielsweise kann der Verband auch als GbR für seine Mitgliedskassen Rabattverträge mit Pharmaherstellern aushandeln. Wie der AOK-Bundesverband mitteilte, wird er sich künftig zudem um die Entwicklung neuer Produkte, die Markenpflege als Gesundheitskasse sowie das Finanzmanagement im Haftungsverbund der AOKs kümmern.

Die Delegiertenversammlung der Gesellschafter des AOK-Bundesverbandes GbR bestellte einvernehmlich den Geschäftsführenden Vorstand: Dr. Herbert Reichelt als Vorsitzenden und Jürgen Graalmann als stellvertretenden Vorsitzenden. Die Bestätigung erfolgt im Januar 2009 durch den Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes GbR..

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