Bundesrat berät Rx-Versandverbot

Berlin (ks). Der Entschließungsantrag Bayerns für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist am 4. Juli in den Bundesrat eingebracht und an die Fachausschüsse weitergeleitet worden. Der bayerische Staatsminister für Gesundheit, Otmar Bernhard (CSU) betonte in seiner Rede, dass es bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel notwendig sei, dass "mindestens vier Augen zuverlässig hinschauen" – die des Arztes und des Apothekers. Dieses "doppelte Sicherheitssystem" werde durch den Versandhandel "erheblich gefährdet".

Bayern bringt seinen Entschließungsantrag in der letzten Sitzung vor der Sommerpause ein

Der bayerische Minister verwies bei der Vorstellung des bayerischen Antrags darauf, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel häufig Neben- und Wechselwirkungen hervorrufen können – in der Folge seien bis zu 1.400 Todesfälle jährlich zu verzeichnen. Eine qualifizierte Beratung der Patienten sei daher unabdingbar – und diese sei nur möglich, wenn der Apotheker den Patienten dabei auch vor sich sehe. So könne man dem für eine Versandapotheke ausgefüllten Online-Formular beispielsweise nicht ansehen, ob ein Patient Alkoholprobleme oder einen schweren Infekt habe. Dieses Wissen sei bei der Abgabe bestimmter Arzneimittel jedoch nötig, um den Patienten vor schweren Nebenwirkungen schützen zu können. Aus Sicht von Bernhard ist es für den Apotheker vor Ort ein klarer Vorteil, dass er – anders als Versandapotheker – "seine Pappenheimer" persönlich kennt, häufig auch die Ärzte. Damit sei er ein "starkes Glied in der Sicherheitskette", auf das man nicht verzichten könne. Er sei auch durch keine "Pick-up-Stelle" für Arzneimittel in einem Supermarkt zu ersetzen – eine Praxis, die Bernhard bei verschreibungspflichtigen Arzneien "ohnehin für unsäglich" hält. Mit Blick auf eine gesicherte qualifizierte Beratung in öffentlichen Apotheken, appellierte der Minister zudem an den Bund, schnell die Novelle der Apothekenbetriebsordnung in Angriff zu nehmen, um diesbezüglich klare Vorgaben zu bestimmen.

Für den Minister zieht auch das Argument nicht, ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel benachteilige die Versandapotheken. Tatsächlich seien derzeit die Präsenzapotheken benachteiligt: "Sie müssen anders als Internethändler Nacht- und Wochenenddienste schieben und in Krisenfällen zur Stelle sein". Diese Ungleichbehandlung werde mit einem Rx-Versandverbot abgemildert. Bernhard meint zudem, dass der bayerische Vorstoß für einen besseren Schutz vor Arzneimittelfälschungen sorgt: "Wenn wir verhindern, dass verschreibungspflichtige Medikamente legal im Internet angeboten werden können, graben wir auch der Fälscherszene das Wasser ab".

Im Anschluss an die Rede des bayerischen Gesundheitsministers hatte Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Rolf Schwanitz, das Wort. Er verteidigte den 2004 erlaubten Versandhandel mit Medikamenten – wie zuvor auch schon im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Signale der Zustimmung aus sieben Bundesländern

Der Entschließungsantrag wurde nun zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates weitergeleitet. Eine Abstimmung fand nicht statt. Im bayerischen Staatsministerium glaubt man jedoch an eine breite Unterstützung. Wie ein Ministeriumssprecher gegenüber der AZ erklärte, habe man im Vorfeld der Bundesratssitzung bereits aus sieben der 16 Landesgesundheitsministerien Signale bekommen, dem Antrag aus Bayern zuzustimmen. Neben Sachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen stünden ihm auch Brandenburg und Rheinland-Pfalz offen gegenüber.

Weitere Beratung nach der Sommerpause

Fakt ist: Offiziell hat nun die Sommerpause von Bundesrat und Bundestag begonnen. Hier wird die Diskussion um das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel frühestens im September wieder aufgenommen. Bis dahin haben die Befürworter des Antrags noch Zeit, für ihre Position zu werben..

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