Streit um Leitfaden zu komplementären Therapien

Berlin (ks). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat vergangene Woche einen neuen Leitfaden zu komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden und Nahrungsergänzungsmitteln veröffentlicht. In dem Merkblatt rät das Institut Verbrauchern zu einem kritischen Blick auf die hierzulande beliebten alternativen Heilmethoden – denn für sie gelte das gleiche wie für herkömmliche Therapien: Manche wirken, manche nicht. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisierte, dass der Leitfaden Aussagen enthalte, die falsch seien und Arzneimittel diskreditierten.

Pharmaverband kritisiert IQWiG-Merkblatt für Verbraucher

Im Bereich der Phytopharmaka und Nahrungsergänzungsmittel gibt es durchaus Studien – und die sind für das IQWiG unerlässlich, um die Wirkung der Präparate sinnvoll beurteilen zu können. Denn "gleichgültig ob ein Behandlungsverfahren herkömmlich oder komplementär ist: Ihr Nutzen oder Schaden muss nach denselben wissenschaftlichen Regeln bewertet werden", heißt es in dem Leitfaden. So gebe es keine logische Begründung dafür, dass ein chemisch hergestelltes Medikament anders zu bewerten sei als zum Beispiel ein pflanzliches. Da für komplementäre Behandlungsverfahren jedoch andere Qualitäts- und Sicherheitsbestimmungen gelten, sollten die Verbraucher auf einige Dinge besonders achten. Und so enthält das Merkblatt eine Liste von Kriterien, die bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Behandlung helfen können. Es ist im Internet unter www.gesundheitsinformation.de zugänglich – zusammen mit Forschungsergebnissen zu verschiedenen Therapiemethoden.

Der BPI hat nun scharfe Kritik an dem Leitfaden geübt. Dem Verband missfallen insbesondere die Antworten des IQWiG auf die Frage, ob komplementäre Mittel und Nahrungsergänzungsmittel dieselben Bestimmungen zu Qualität und Sicherheit erfüllen wie Arzneimittel: "Trotz unserer vorab an das IQWiG gesandten Hinweise stellt das Institut Behauptungen auf, die nicht mit dem Arzneimittelgesetz übereinstimmen", monierte die stellvertretende BPI-Hauptgeschäftsführerin Prof. Barbara Sickmüller. Insbesondere die Erklärung, dass "Mittel der besonderen Therapierichtungen ein weniger strenges Zulassungsverfahren durchlaufen" als Arzneimittel der Schulmedizin sei schlicht falsch. Sickmüller verwies darauf, dass auch Phytopharmaka, Homöopathika und Anthroposophika dem Arzneimittelgesetz unterliegen: "Alle Arzneimittel müssen zugelassen oder registriert werden, und ihre Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit belegen". Darüber hinaus sei die Aussage im Leitfaden falsch, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stufe die Phythotherapie, die Homöopathie und die anthroposophische Medizin als "besondere Therapierichtung" ein. Diese Einstufung sei eine eindeutige Regelung im Arzneimittelgesetz und liege nicht im Ermessen des BfArM, betonte Sickmüller. Da die Patienten mit dem Leitfaden unnötig verunsichert würden, müsse das Bundesgesundheitsministerium aktiv gegen diese "Falschaussagen des IQWiG" vorgehen und eine öffentliche Stellungnahme abgeben, forderte Sickmüller..

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