Dürfen Apotheken Gesundheitsreisen empfehlen?

(az). Handelt es sich bei der Vermittlung von "Gesundheitsreisen" in Apotheken um eine zulässige und apothekentypische Dienstleistung? Bei der Beantwortung dieser Frage liegen einzelne Apotheker mit ihren Kammern und der Wettbewerbszentrale im Clinch. In einem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil hat das Landgericht Köln am 4. April 2008 (Az.: 31 O 825/07) entschieden: Empfehlungen von Gesundheitsreisen in Apotheken sind zulässig, sofern diese Reisen einen gesundheitlichen Bezug haben.
"Reisen mit Gesundheitsbezug" vor Gericht

Die Geschäftsidee, die dem Kölner Verfahren zugrunde lag, ist einfach: Ein Reiseunternehmen bietet Gesundheitsreisen an, also Urlaube mit Gesundheitsleistungen wie Kuren, Wellnessangebote und Ayurveda. Die Kataloge dazu liegen in Apotheken aus und werden dort interessierten Kunden ausgehändigt. Die Buchung der Reise erfolgt durch den Interessenten per Telefon von zu Hause aus. Der Apotheker ist in die Buchung nicht involviert, erhält aber nach erfolgter Buchung eine Vergütung.

Dieses Geschäftsmodell war Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Klage. Im konkreten Fall untersagte das Landgericht Köln die Werbung für Gesundheitsreisen aus der Apotheke, hatte jedoch gegen das Geschäftsmodell als solches (einschließlich der Vergütung des Apothekers) keine rechtlichen Bedenken. Die Verteilung des Katalogs sah das Landgericht allein deshalb als wettbewerbswidrig an, weil in ihm auch sogenannte ärztlich begleitete Reisen angeboten wurden. Solche Reisen haben nach Überzeugung des Gerichts keinen so starken Gesundheitsbezug, dass sie als apothekentypische Gesundheitsleistung bezeichnet werden könnten. Auch war das Gericht nicht damit einverstanden, dass bei einem Teil der Reisen die gesundheitlichen Leistungen im Reiseprospekt nur gegen Aufpreis angeboten wurden. Inzwischen hat der Reiseveranstalter die beanstandeten Reisen aus seinem Angebot gestrichen.

Das Urteil des Landgerichts Köln ist nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Köln wird sich am 15. August 2008 damit befassen, ob den "ärztlich begleiteten Reisen" tatsächlich, wie das Landgericht meint, ein gesundheitlicher Bezug fehlt. Immerhin, so Rechtsanwalt Dr. Saalfrank, der Prozessvertreter des verurteilten Apothekers, gegenüber der DAZ, gewährleisteten diese Angebote Reiseteilnehmern auch in weit entfernten Ländern zu jeder Zeit eine medizinische Versorgung durch deutsche Ärzte. Auch sei vom Oberlandesgericht zu prüfen, ob der Charakter einer Gesundheitsreise tatsächlich davon abhänge, ob sämtliche Leistungen im Reisepreis bereits enthalten sein müssen oder ob sie auch in verschiedener Zusammensetzung dazugebucht werden können. Über das weitere Verfahren werden wir berichten..

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