"Riestern" für die eigenen vier Wände

(awd/az). Mit der Riester-Rente geht’s jetzt auch in die eigenen vier Wände! Die neue Variante ist kaum beschlossen und hat schon einen Namen: Wohn-Riester. Selbst genutzte Immobilien werden künftig in der staatlich geförderten Altersvorsorge berücksichtigt, da mietfreies Wohnen im Ruhestand einer monatlichen Rente nicht nachsteht.
Sollte die Riester-Rente Pflicht werden?

"Hintergrund ist der Beschluss des Eigenheimrentengesetzes, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und den Wegfall der Eigenheimzulage vergangenen Jahres etwas kompensieren soll. Für Riester-Sparer eröffnet sich dadurch eine weitere interessante Variante, um mithilfe staatlicher Förderung die private Altersvorsorge anzukurbeln. Die Riester-Rente dürfte daher ihren ungebremsten Vormarsch der vergangenen zwei bis drei Jahre fortsetzen und sich durch Wohn-Riester eine weitere Personengruppe erschließen, die bislang zögerlich war", so ein Vorsorgeexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD).

Das komplett angesparte Kapital inklusive der Förderbeträge eines Riester-Vertrags kann in Zukunft für den Bau oder Kauf einer Immobilie eingesetzt werden. Für potenzielle Bauherren erhöht sich dann das Eigenkapital beziehungsweise verringert sich der Kreditbedarf. Mit dem Riester-Guthaben ist es zudem erlaubt, ein vorhandenes Darlehen abzubezahlen oder zu tilgen. Bei der Tilgung eines Baudarlehens würde in der Praxis die monatliche Sparrate nicht weiter in den Riester-Vertrag fließen, sondern direkt in den Darlehensvertrag. Die staatliche Förderung erfolgt analog auf die Tilgungssumme, statt wie bisher auf die Sparbeiträge. Einzahlungen in die Riester-Rente von maximal 2100 Euro jährlich sind förderfähig. Das ergibt 154 Euro staatliche Zulage pro Erwachsenem. Ehepaare erhalten demnach 308 Euro und pro Kindergeld berechtigtem Kind kommen 185 Euro dazu. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren sind, beträgt die Förderung sogar 300 Euro. Diese Zulagen müssten bei der Rückzahlung eines Immobilienkredits als Sondertilgung angerechnet werden. Doch nicht bei jedem Darlehensvertrag besteht automatisch Anspruch auf die Integration in das Riester-Modell. Ob bei laufenden Verträgen die jetzt eingeführten Regeln greifen, ist unklar und es bedarf der Abklärung im einzelnen Fall. "Für künftige Baufinanzierungen gilt daher, vor Vertragsabschluss die Option Wohn-Riester mit der Tilgungsmöglichkeit zu vereinbaren", empfiehlt Eger. Diverse Bausparkassen haben bereits Pläne in der Schublade, um ein ideales Produkt für dieses gesamte Prozedere auf den Markt zu bringen. Wer einmal im Rahmen von Wohn-Riester Darlehenstilgungen vornimmt, kann den bisherigen Riester-Vertrag weiter besparen, aber in der Regel dann ohne weiteren staatlichen Zulagenanspruch. Problematisch ist das Ganze für die Produktanbieter, wenn der vorhandene Vertrag nicht mehr bespart wird und brach liegt. Die Unterhaltung einer Police oder eines Depots verursacht weiterhin Verwaltungskosten, ohne dass ein Nutzen daraus resultiert. Zudem dürften die tatsächlichen Rentenzahlungen bei Fälligkeit in so einem Fall sehr gering ausfallen, sodass weder Produktanbieter noch Sparer glücklich darüber sind.

Riester-Renten-Pflicht im Gespräch

Mit rund zehn Millionen Riester-Verträgen gilt diese staatlich geförderte, aber privat aufzubauende, Altersvorsorge mittlerweile als Erfolgsmodell. Dennoch nutzen bislang erst etwa 30 Prozent der Anspruchsberechtigten diese Möglichkeit. Zu wenig, meint Hans-Werner Sinn, Präsident des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung. Angesichts der drohenden Altersarmut fordert Sinn eine Pflicht zum Riester-Sparen. Zudem reklamiert der Wirtschaftsexperte: "Es gibt zu viele Trittbrettfahrer, die sagen: Der Staat wird mich schon nicht hängen lassen, wenn ich nicht spare. Dieses Verhalten kann nicht toleriert werden."

AWD: Eigenverantwortung fördern statt Pflichtvertrag

Der AWD-Vorsorgeexperte sieht diese Aussagen mit gemischten Gefühlen: "Einerseits ist die Riester-Rente mit den hohen Zuschüssen – besonders für Familien mit Kindern – geradezu ein Muss für alle Anspruchsberechtigten. Und da erst zirka ein Drittel der Bundesbürger das Angebot nutzt, ist die geforderte Pflicht in der Tat zu überdenken. Zudem ist künftig die private Altersvorsorge das A und O und löst die gesetzliche Rente in ihrer Wichtigkeit nach und nach ab. Die Pflicht zur Riester-Rente würde dieser Botschaft deutlich mehr Nachdruck verleihen."

Andererseits hält es der Vorsorgeexperte für bedenklich, dass Vater Staat einen Zwang auf die privaten Finanzen der Bürger ausüben soll. Letztendlich ist Eigenverantwortung gefragt und die Überzeugung durch gute Argumente für einen freiwilligen Vertragsabschluss ist sinnvoller als ein Pflichtvertrag. "Staat und Finanzsektor müssen weiter offensiv die Vorteile der Riester-Rente vermitteln", so der AWD-Experte. .

Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums gibt es weitere Informationen:
Bei der Stichwort-Suche "Wohn-Riester" eingeben, es erscheinen Übersichtsinfos und weitere Links.
Unter "aktuelle Gesetze" auf der Startseite des Ministeriums findet man den "Referentenentwurf für ein Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altesvorsorge (Eigenheimrentengesetz – ERG)".

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