Wegen Schlankheitsmitteln darf nur die eigene Geldbörse abnehmen

(bü). Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, ihren Mitgliedern Schlankheitsmittel zu finanzieren. Das gilt auch für offiziell zugelassene Arzneimittel (hier: "Acomplia" mit dem Wirkstoff "Rimonabant" von Sanofi Aventis). Es widerspricht nicht dem Grundgesetz, dass so genannte Life-Style-Medikamente von der Kassenerstattung ausgenommen sind. Der "Gemeinsame Bundesausschuss" (zusammengesetzt aus Ärzten, Kassenvertretern und weiteren Sachverständigen) durfte "davon ausgehen, dass einer Fettleibigkeit vorrangig nicht mit Medikamenten, sondern beispielsweise mit Diät und Bewegungstraining begegnet werden kann".

(Sozialgericht Berlin, S 83 KA 53/07 ER)

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