"Jeder Fall ist einer zuviel"

Berlin (ks). Die Zahl der Patienten, die ärztliche Behandlungsfehler melden, wächst: Bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern gingen im Jahr 2007 insgesamt 10.432 Begutachtungsanträge von Patienten ein. Das sind rund ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle eines Jahres und 152 mehr als im Jahr 2006 (+1,5 %). Dies geht aus der aktuellen Behandlungsfehler-Statistik hervor, die die Bundesärztekammer letzte Woche in Berlin vorgestellt hat.

Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehler-Statistik vor

Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich auf die Durchführung von Operationen, am zweithäufigsten nannten die Patienten die Diagnostik mit bildgebenden Verfahren. Hüft- und Kniegelenksarthrosen stehen ganz oben auf der Liste der häufigsten Diagnosen, die zu einer Antragstellung bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellung führen. Doch nicht jeder Fall war tatsächlich als Fehler zu qualifizieren. So wurde von den insgesamt 7049 Begutachtungsverfahren, die die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2007 abschlossen, nur bei 2057 Fällen Behandlungsfehler bejaht. Von diesen wiederum hatten 1717 einen Gesundheitsschaden eines Patienten zur Folge: in 71 Fällen führte dieser zum Tod, 185 Patienten erlitten einen schweren Dauerschaden.

Angesichts der jährlich rund 400 Millionen Arztkontakte in der Praxis und 17 Millionen Behandlungsfälle in Kliniken, erscheinen die statistisch erfassten Zahlen gering. Verbraucherschützer gehen jedoch von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus. Und auch Andreas Crusius, Vorsitzender der ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungssteller der Ärzte, macht deutlich: "Jeder Fall ist einer zu viel". Er wünscht sich dass die Mediziner aus Fehlern lernen und forderte auch andere Institutionen – etwa Krankenhäuser – im Gesundheitswesen auf, Daten über Behandlungsfehler zum Zwecke der Fehlerprävention zu veröffentlichen.

Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten bieten eine unabhängige Expertenbegutachtung und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen. Der Patient kann hier in einem gebührenfreien Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In ca. 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt. Die übrigen rund 30.000 vermuteten Behandlungsfehler beschäftigen Gerichte, Krankenkassen und Haftpflichtversicherer..

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