Kritik an Rabatten auf Innovationen

Berlin (ks). Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) lehnt sogenannte "Cost-Sharing-Initiativen" und "Risk-Share-Verträge" für patentgeschützte Originalpräparate ab. Sie seien intransparent und zur Kostensenkung in der GKV ungeeignet. In einer für den Gemeinsamen Bundesausschuss verfassten Stellungnahme machte die AkdÄ keinen Hehl daraus, dass sie diese neuen Vertragsformen lediglich für ein weiteres Marketing-Instrument für die Hersteller "scheinbar innovativer" Arzneimittel hält.

Arzneimittelkommission der Ärzte lehnt Risk-Share-Verträge ab

Diese besonderen Rabattverträge für patentgeschützte Arzneien sehen eine Kostenbeteiligung der Hersteller vor: Im Rahmen der Cost-Sharing-Initiativen vereinbaren sie mit Krankenkassen oder Kliniken eine Preisobergrenze für kostenintensive Arzneimittel. So bietet beispielsweise Roche den Krankenkassen an, in der First-Line-Therapie des metastasierten Mammakarzinoms, die Kosten für ihren monoklonalen Antikörper Avastin® für den Anteil zu übernehmen, der über einer Gesamtdosismenge von 10 g liegt und der Patientin innerhalb von zwölf Monaten in Kombination mit Paclitaxel dokumentiert verabreicht wird. Bei den Risk-Share-Verträgen verpflichten sich die Krankenkassen, das Arzneimittel des pharmazeutischen Herstellers einzusetzen, während der Hersteller im Gegenzug eine "Geld-zurück-Garantie" bietet, wenn das Arzneimittel nicht die gewünschte Wirkung zeigt. Beispiel hiefür sind die Verträge zwischen Novartis und der DAK sowie der Barmer. So werden der DAK laut Vereinbarung die Arzneimittelkosten zu 100 Prozent erstattet, wenn unter einer Therapie mit Sandimmun® Optoral (Ciclosporin), Myfortic® (Mycophenolsäure) oder Certican® (Everolimus) nach einer Nierentransplantation der Patient das Spenderorgan verliert (Re- und Parallelimporte sind nicht Bestandteil des Vertrages). Sowohl bei der DAK als auch bei der Barmer gibt es überdies die Geld-Zurück-Garantie, wenn sich unter einer Therapie mit Aclasta® (Zoledronat) dennoch eine durch Osteoporose bedingte Fraktur ereignet. Weitere Voraussetzung dieser Verträge ist, dass der fehlende Behandlungserfolg innerhalb eines Jahres nach Verabreichung der Arzneimittel eintritt.

Aus Sicht der AkdÄ eignen sich diese Verträge nicht als Instrumente zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Sie kritisiert, dass den Kassen, Krankenhäusern und verordnenden Ärzten sowie den Patienten ein günstiger Zugang zu "Innovationen" suggeriert werde. Die Arzneimittelhersteller verfolgten mit den Verträgen jedoch in erster Linie das Ziel, "angeblich innovative, hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit häufig unzureichend untersuchte Arzneimittel am Markt zu platzieren und über Deutschland als Referenzland europaweit die Preisfestsetzung zu beeinflussen", so die AdkÄ. Sicherheitsrelevante Aspekte würden dabei ebenso außer Acht gelassen wie Kosten-Nutzen-Bewertungen. Für die AdKÄ ist die staatliche Festsetzung von Höchstpreisen bzw. die Erstattung von Arzneimitteln auf der Basis ihres Nutzens die sinnvollere kostendämpfende Maßnahme für teure und neue Arzneimittel. .

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