G-BA plant neue U7a für Kinder

Berlin (ks). Im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen für Kinder sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig für eine weitere Untersuchung aufkommen: Die neue U7a wird für Kinder zwischen dem 34. bis 36. Lebensmonat angeboten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15. Mai in Siegburg.

GKV soll Kosten für jährliche Früherkennung übernehmen

Die U7a schließt eine Lücke in den bisherigen Untersuchungen und stellt sicher, dass Kinder künftig ab der Geburt mindestens in jährlichem Abstand dem Arzt vorgestellt werden können. Die U7a dient unter anderem der möglichst frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen bzw. deren Risikofaktoren. Durch diese weitere Untersuchung erwartet der G-BA positive Effekte auf die Teilnahmenrate der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder insgesamt. Zudem soll mit ihr sichergestellt werden, dass sonstige Auffälligkeiten möglichst früh entdeckt und behandelt werden können.

Der Beschluss des G-BA wird nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. .

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