Neue Pflegeversicherung ab Juli

(bü). Ab Juli 2008 gilt neues Recht in der Pflegeversicherung. Es bringt Leistungsverbesserungen – aber auch höhere Beiträge.
Sechs Monate "Pflegezeit" – die Versicherungen laufen weiter

Pflegestufe "0" – Für Menschen mit erheblich eingeschränkter "Alltagskompetenz" (etwa Demenzkranke) wird die – bisher maximal 460 Euro jährlich betragende – zusätzliche Leistung bis auf 2400 Euro erhöht. Das gilt auch schon dann, wenn nur ein "Betreuungsbedarf" besteht, aber noch kein "erheblicher Pflegebedarf", der die Zahlung von Pflegegeld zur Folge hätte.

Pflegestufen I bis III – Das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen durch gelernte Kräfte werden angehoben. Weitere Erhöhungen folgen 2010, 2012 und 2015 (danach alle drei Jahre). Die Steigerungen ab Juli 2008 sind im Kasten aufgelistet.

Auch die Leistungen der Kurzzeitpflege sind angehoben worden, ebenso die Leistungen zur Tages- und Nachtpflege.

Neu ist auch, dass es jetzt leichter möglich ist, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten: Die sogenannte Vorversicherungszeit, die ein Pflegebedürftiger zu erfüllen hat, ist von fünf auf zwei Jahre verkürzt worden.

Will ein pflegender Angehöriger oder Bekannter Urlaub machen, so finanziert die Krankenkasse bis zu vier Wochen im Jahr eine "Verhinderungspflege". Dafür muss er nunmehr nicht schon zwölf Monate lang gepflegt haben – es genügen sechs Monate. Und die für die Pflegetätigkeit fälligen – von der Kasse gezahlten – Rentenversicherungsbeiträge laufen auch während des Urlaubs weiter.

Bundesweit werden Pflegestützpunkte eingerichtet, die Auskunfts- und Beratungsstellen für alle Fragen der Pflegeversicherung sein werden: von der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim bis hin zum Essen auf Rädern. Die Krankenkassen sollen darüber hinaus ab 2009 eine individuelle Pflegeberatung durch ihre "Fallmanager" bieten.

Laien-Pflegekräfte, die Arbeitnehmer sind, haben Anspruch auf eine "Pflegezeit": Sie können sich (in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten) insgesamt bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen. Sie beziehen zwar kein Gehalt, bleiben aber sozialversichert. – Wird jemand unerwartet zum Pflegefall, so können Beschäftigte, unabhängig von der Pflegezeit, kurzzeitig eine Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage beanspruchen.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen von 1,7% auf 1,95% – für Kinderlose von 1,95% auf 2,2% – des Gehalts oder der Rente..

Eine spezielle Regelung hält das geplante neue Erbrecht parat: Wer einen Angehörigen längere Zeit gepflegt hat, der soll – in Anlehnung an die Pflegestufe der betreuten Person – aus deren Nachlass vorab eine Entschädigung erhalten. Beträgt das Erbe beispielsweise 100.000 Euro und resultiert aus der Pflegetätigkeit ein Betrag "Pflege-Erbe" von 20.000 Euro, so müsste sich eine Tochter, die die Mutter gepflegt hat, das Erbe nur in Höhe von 80.000 Euro mit ihrem Bruder teilen. Ihr stünden dann insgesamt 60.000 Euro zu, dem Bruder 40.000 Euro.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegegeld in
Stufe I von 205 € auf 215 €, ab 2010 auf 225 €, ab 2012 auf 235 €
Stufe II von 410 € auf 420 €, ab 2010 auf 430 €, ab 2012 auf 440 €
Stufe III von 665 € auf 675 €, ab 2010 auf 685 €, ab 2012 auf 700 €
Pflege-Sachleistungen in
Stufe I von 384 € auf 420 €, ab 2010 auf 440 €, ab 2012 auf 450 €
Stufe II von 921 € auf 980 €, ab 2010 auf 1040 €, ab 2012 auf 1100 €
Stufe III von 1432 € auf 1470 €, ab 2010 auf 1510 €, ab 2012 auf 1550 €
Bei stationärer Unterbringung in
Stufe III von 1432 € auf 1470 €, ab 2010 auf 1510 €, ab 2012 auf 1550 €
Härtefällen von 1688 € auf 1750 €, ab 2010 auf 1825 €, ab 2012 auf 1918 €
(Die Sätze in den Stufen I/II bleiben zunächst bei 1023 € und 1279 €)

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