Gesundheitsfonds: Bayern stellt sich quer

Berlin (ks). Der bayerische Widerstand gegen den Gesundheitsfonds wächst. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt liegt nun nicht nur im Clinch mit der CSU, die ihr vorwirft mit den Vorbereitungsarbeiten im Verzug zu sein – auch die bayerische SPD will das "Herzstück" der letzten Gesundheitsreform kippen. Anlass für den Zwist ist vor allem die sogenannte Konvergenzklausel.

Auch die bayerische SPD fordert Verschiebung oder Verzicht auf den Fonds

"Der Gesundheitsfonds ist überflüssig. Man sollte es besser lassen, wie es ist", sagte der SPD-Fraktionschef im bayerischen Landtag Franz Maget. Der Fonds sei ein sehr schlechter Kompromiss mit unwägbaren finanziellen Belastungen – besonders für Bayern. Die Große Koalition sollte ihn "verschieben oder stoppen".

Auch die CSU verschärfte ihren Ton: Zunächst drohte Generalsekretärin Christine Haderthauer damit, den "Fonds platzen zu lassen". Sie warf Schmidt "Trickserei hinter den Kulissen" vor, nachdem ein Gutachten des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem ergeben hatte, dass die von der CSU durchgesetzte Konvergenzklausel nicht umgesetzt werden kann. Diese Klausel soll sicherstellen, dass finanzstarke Krankenkassen im Finanzausgleich nicht über Gebühr zur Kasse gebeten werden – mehr als 100 Mio. Euro sollen nicht fließen dürfen. Ähnlich äußerte sich kurz darauf CSU-Parteichef Erwin Huber.

Schmidt versicherte indessen, die Gesundheitsreform werde "einschließlich des Teils, den die CSU aufgeschrieben hat", umgesetzt. Sie kündigte an, dass weiterhin Vorschläge entwickelt würden, wie die 100-Millionen-Begrenzung für jedes Land umgesetzt werden könne.

Das Gutachten zur Konvergenzklausel, das den Streit in der vorletzten Woche neu entflammt hatte, liegt mittlerweile in einer überarbeiteten Form vor. Wie die "Thüringer Allgemeine" berichtete, wurde es am 10. April dem Ministerium übergeben. Wasem zufolge hat es jedoch "keine wesentlichen Änderungen" gegenüber dem ersten Entwurf gegeben. Es bleibe nicht sinnvoll, Beiträge aus Thüringen und Sachsen nur wegen der dort geringen Ausgaben für Gesundheitsleistungen nach Bayern oder Berlin umzuverteilen. .

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