Kritik an Arzneimittelrichtlinien

BERLIN (tmb). Neben Rabattverträgen und Kosten-Nutzen-Bewertungen könnte die geplante Neufassung der Arzneimittelrichtlinien zu einer weiteren Herausforderung für die Patientenversorgung werden. Dies verdeutlichte Prof. Dr. Matthias Augustin, Hamburg, anhand geplanter Regelungen für die Erstattungsfähigkeit von Hautarzneimitteln.

In Neufassung kein Geld mehr für evidenzbasierte Psoriasistherapie?

Der Leiter des Competenzzentrums Versorgungsforschung in der Dermatologie an der Uni-Klinik Hamburg äußerte sich im Rahmen eines Symposiums bei der Jahrestagung der Gesellschaft für Dermopharmazie (GD) am 2. April in Berlin. Augustin konstatierte für die jüngste geplante Änderung der Arzneimittelrichtlinien das gleiche Problem wie bereits ein Jahr zuvor. Damals hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vorgesehen, dass gesetzliche Krankenkassen künftig keine Kombinationspräparate oder -rezepturen mit Kortikoiden mehr bezahlen, sofern es keine Ophthalmika oder Kombinationen mit Antibiotika oder Antimykotika sind. Dies hatte das Bundesgesundheitsministerium jedoch unterbunden, weil keine Anhörung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen stattgefunden hatte. Ein Jahr später sei nun wieder der gleiche Erstattungsausschluss vorgesehen, diesmal mit einer Anhörung. Entgegen allen Bekenntnissen zur evidenzbasierten Medizin würde damit die in Leitlinien empfohlene Psoriasistherapie mit einer Kombination aus Betamethasondipropionat und Calcipotriol von der Erstattung ausgeschlossen.

Zu einem weiteren Problem entwickle sich der morbiditätsbezogene Risikostrukturausgleich, weil unterschiedliche Konzepte konkurrieren, welche Krankheiten in den neuen Finanztransfer einbezogen werden sollen. In einem ersten Vorschlag seien gar keine Hautkrankheiten enthalten, während eine neu entwickelte "Essener Liste" die Versorgungsrealität eher abbilde und auch Hautkrankheiten berücksichtige. Ausführliche Berichte über die GD-Jahrestagung finden Sie demnächst in der DAZ..

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