PKV klagt in Karlsruhe

Berlin (ks). Am 27. März haben weitere 25 private Krankenversicherungsunternehmen Verfassungsbeschwerde gegen sämtliche die PKV betreffenden Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) eingelegt. Wie der PKV-Verband mitteilte, werden damit bis Ende März – also bis zum Ablauf der Jahresfrist nach Inkrafttreten der Reform – insgesamt 30 private Versicherer vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie repräsentieren zusammen rund 95 Prozent der Privatversicherten.

Verfassungsbeschwerde gegen Gesundheitsreform

Zu den von den Versicherern angegriffenen Neuregelungen gehören unter anderem der Zwang zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzlichen Kassen. Die Privaten sind überzeugt: Diese Maßnahmen führten in der Summe zu erheblichen Belastungen der PKV und überschritten die Grenze des grundrechtlich Zulässigen. Nie zuvor habe es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV gegeben.

Zugleich wollen die privaten Versicherer mit der Verfassungsbeschwerde die Interessen ihrer Versicherten wahren. Sie unterstützen daher Privatversicherte als weitere Beschwerdeführer, um gegen die sie betreffenden Regelungen vorzugehen. So etwa gegen den steuerfinanzierten Zuschuss allein für die GKV oder den neuen Basistarif, dessen begrenzte Prämien über den bestehenden Kundenstamm in der Krankenvollversicherung über Umlagen mitfinanziert werden müssen..

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