Unterschriftensammlung zum Schutz der Apotheker

straßburg (ks). Die europäischen Parlamentarier machen sich Sorgen um die Zukunft der Apotheker: Bereits Ende Januar haben vier italienische Abgeordnete eine schriftliche Erklärung "zum Schutz der europäischen Apotheker" formuliert. Diese kann bis zum 8. Mai von ihren Parlamentskollegen unterzeichnet werden. Unterschreiben mehr als die Hälfte der 785 EP-Abgeordneten, wird die Erklärung an die Kommission weitergeleitet. Bis zum 13. März hatten 38 EU-Parlamentarier die Erklärung unterzeichnet.

EU-Parlamentarier können noch bis Mai unterzeichnen

Die italienischen Parlamentarier fordern die Kommission in ihrer Erklärung auf, zu respektieren, dass "die Entscheidungen im Gesundheitsbereich mit den Bürgern Europas abgestimmt werden müssen und dass auch bei Berücksichtigung der Erfordernisse des Binnenmarkts der Gesundheitsschutz der Bürger Europas immer an erster Stelle stehen muss". Vor dem Hintergrund, dass die Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, Frankreich, Spanien und Österreich wegen ihrer apothekenrechtlichen Bestimmungen eingeleitet hat, fordern die Abgeordneten die Kommission auf, "demokratischere Mechanismen in Erwägung zu ziehen", statt auf Gerichtsverfahren zu setzen. Da die Unterschriftensammlung am 30. Januar startete – und damit einen Tag bevor die EU-Kommission auch gegen Deutschland und Portugal ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete – finden diese Verfahren in der Erklärung keine Erwähnung.

Die Abgeordneten warnen, dass die Deregulierung des pharmazeutischen Sektors zu einer Konzentration der Apotheken in den Händen einiger weniger Besitzer führen könnte und es in ländlichen und wirtschaftlich wenig attraktiven Regionen nur wenige Apotheken gibt. "Die derzeitige Rolle des Apothekers, die darin besteht, in einer Gemeinschaft eine stabile Präsenz zu gewährleisten, könnte durch Faktoren kommerzieller Natur aufs Spiel gesetzt werden", heißt es in der Erklärung.

Die Initiatoren der Erklärung stützen ihre Forderung insbesondere auf Art. 152 EG-Vertrag. Danach wird bei der Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung in vollem Umfang gewahrt. Zudem verweisen die Parlamentarier darauf, dass nach dem Willen des Europäischen Parlaments die Gesundheitsdienstleistungen vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen wurden, da diese eine besondere Beachtung verdienten.

Kritische Stimmen

Der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab räumt der Initiative allerdings wenig Erfolgschancen ein. Solche Erklärungen würden in großer Zahl eingereicht und blieben allesamt folgenlos. Es sei fraglich, ob sich im EP überhaupt 394 Befürworter für die Erklärung finden würden. Die Brüsseler Behörde ist aus seiner Sicht ohnehin der falsche Adressat der Kritik. "Die Urheber der dürren Erklärung übersehen, dass es zu den Aufgaben der Kommission gehört, über die Einhaltung des EG-Vertrages zu wachen". Dies gelte auch für Artikel 43, der die Niederlassungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt regelt. Die Verantwortung für Verstöße gegen dieses Gebot läge daher bei den Mitgliedstaaten, betonte Schwab..

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