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Das Ende des Rabatt-Dramas

Der Chefverhandler der AOKs für die Rabattverträge, Christopher Hermann, hatte die Hoffnung bis zum Schluss nicht aufgegeben. Von den Entscheidungen der Vergabekammern, die der AOK-Ausschreibung Ende letzten Jahres einen Verstoß gegen das Vergaberecht attestierten und der AOK ein Zuschlagsverbot für die streitgegenständlichen Wirkstoffe erteilte, hatte er sich nicht verunsichern lassen. Er spekulierte auf eine kassenfreundlichere Entscheidung der Sozialgerichte. Doch auch die haben ihm nun einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Landessozialgericht (LSG) in Stuttgart ist zwar mit der AOK davon überzeugt, dass Rechtsstreitigkeiten um die Rabattverträge nicht vor die Vergabekammern gehören. Allerdings meinen auch die Sozialrichter, dass im gegebenen Fall das Vergabeund Kartellrecht nicht ganz ausgeblendet werden kann. Vielmehr müssten dessen wesentliche Grundsätze auch im sozialgerichtlichen Verfahren Anwendung finden. Und so kommt das LSG zum selben Schluss wie die Vergabekammern: Das Ausschreibungsverfahren darf nicht fortgeführt werden.

Nun müssen sich die AOKs überlegen, wie sie in diesem Jahr dennoch zu nennenswerten Einsparungen kommen. Eigentlich hatten sie sich von den Rabattverträgen über 83 Wirkstoffe in 2008/2009 Ersparnisse in Höhe von 900 Mio. Euro erhofft. Das Einsparvolumen der seit Jahresbeginn bestehenden Rabattverträge über 22 Wirkstoffe bezifferte Hermann für diese zwei Jahre aber auf nur rund 175 Mio. Euro. Wenn er bis zum Jahresende – und damit zum Start des Gesundheitsfonds – merklich für einen Schuldenabbau im AOK-System sorgen will, wird ihm kaum etwas anderes übrig bleiben als mit den Apothekern über Zielpreisvereinbarungen zu verhandeln. Sie wären rasch einzuführen, während eine neue – und rechtlich sichere – Wirkstoff-Ausschreibung zu lange dauern würde. Der DAV dürfte sich freuen, wenn die von ihm schon seit Langem favorisierten Zielpreise in großem Stil vereinbart werden können. Die Generikahersteller, die so vehement gegen das Ausschreibungsverfahren gekämpft haben, würden mit einer solchen Lösung hingegen kaum glücklich. Wollen sie im Zielpreismodell im Spiel bleiben, werden sie aller Voraussicht nach erneut ihre Preise senken müssen. Und in Kombination mit bestehenden Rabattverträgen, die zumeist Anpassungsklauseln enthalten, wird sich ihr Gewinn noch weiter schmälern.

Kirsten Sucker-Sket

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