Koalition einigt sich im Pflegestreit

Königswinter (ks). Die Große Koalition hat ihre Differenzen bei der Pflegereform beilegen können. Die Fraktionsspitzen einigten sich letzte Woche bei ihrer Klausurtagung in Königswinter auf Grundsätze, die nun noch in der parlamentarischen Beratung ausgefüllt werden müssten. Die Reform sieht unter anderem Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen, insbesondere für Demenzkranke, vor.

Pflegereform soll noch vor Ostern verabschiedet werden

Knackpunkt waren bis zuletzt die von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt befürworteten und in der Union abgelehnten Pflegestützpunkte. Hier habe sich die Union mit ihrer Argumentation, der Aufbau neuer Bürokratien gehe zu Lasten der Leistungen für die Versicherten, durchsetzen können, erklärte die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz. Nun sollen die Stützpunkte nicht bundesweit und verpflichtend eingeführt werden. Vielmehr können die Länder sie auf Wunsch einrichten oder aber die bisher vorhandenen Strukturen nutzen. Zudem sollen in jedem Bundesland Modellprojekte zu Pflegestützpunkten eingerichtet werden. Auf das Konto der Union geht zudem, dass in Heimen nun nicht flächendeckend Heimärzte angestellt werden. Die Heimversorgung solle auch künftig in den Händen der Hausärzte bleiben, sodass den Versicherten die freie Arztwahl grundsätzlich erhalten bleibt, erläuterte Widmann-Mauz. Um die Versorgung in Heimen zu verbessern, sollen jedoch Kooperationsvereinbarungen von Ärzten oder Ärztegemeinschaften mit Heimen möglich werden.

Die Ersatzkassenverbände VdAK/AEV – in der GKV federführend zuständig für die Pflege – begrüßten den Kompromiss grundsätzlich. Verbands-Chef Thomas Ballast appellierte an die Länder, gemeinsam mit den Kassen Bestandsaufnahmen über die Beratungsangebote für Pflegebedürftige zu machen. Bevor neue Strukturen aufgebaut werden, sollten die Ergebnisse aus den Modellversuchen zu den Pflegestützpunkten abgewartet werden,

Die Beratungen zur Pflegereform im Bundestag sollen noch vor Ostern abgeschlossen sein. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten..

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.