Gesundheitspolitik

Rabatt-Hickhack

Peter Ditzel

Die Jahreszahl hat sich zwar geändert, die Probleme in Sachen Rabattverträge sind die gleichen geblieben. Haben Sie Ihr Warenlager schon von den letztjährigen AOK-Rabattvertragsarzneimitteln bereinigt? Die müssen Sie nämlich jetzt nicht mehr für AOK-Patienten abgeben, wenn ein entsprechender Wirkstoff verordnet und aut idem zugelassen wurde. Die alten Verträge sind am 31. Dezember ausgelaufen.

Ab 1. Januar 2008 sollten eigentlich neue AOK-Rabattverträge existieren, mit anderen Firmen, zum Teil für andere Wirkstoffe. Eigentlich. Christopher Hermann, Vorstandsmitglied der AOK Baden-Württemberg, der federführend für die AOKs die Rabattverträge aushandelt, hatte bereits im September einige Hersteller für billig genug auserkoren, um seine Versicherten ab Januar mit diesen Generika zu beliefern. Doch mit dieser Auswahl waren nicht alle Hersteller einverstanden. Sie klagten dagegen und verlangten mit Recht mehr Transparenz und Gleichbehandlung.

Rabattkönig Hermann hatte hier nicht mit den Stolperfallen des Rechts gerechnet. Denn ganz so einfach, wie er anfangs glaubte, Ausschreibungen für Arzneimittelangebote machen zu können, ist es nicht. Hier spielen Wettbewerbsrecht, Vergaberecht, Sozialrecht und Europarecht zusammen – und das kann kompliziert werden. Sogar so kompliziert, dass Juristen mittlerweile nicht mehr durchblicken, die Gerichte selbst nicht mehr so im Klaren darüber sind, wer denn nun wofür zuständig ist, um die Zuschlags- und Vergabeprozedur zu überwachen. Das gerichtliche Pingpong im Dezember über Zuständigkeiten war kaum zu überbieten.

Die Rabattlage am Jahresanfang stellt sich nun so dar, dass lediglich für 22 Wirkstoffe bisher rechtswirksam abgeschlossene Verträge gelten, die in den Apotheken umgesetzt werden müssen. Alle anderen Verträge liegen auf Eis. Gerichtliche Entscheidungen sind nun abzuwarten. Nach Einschätzung von Marktbeobachtern dürfte ein Inkrafttreten von neuen Verträgen allein schon aus umsetzungstechnischen Gründen kaum vor 1. März 2008 möglich sein.

Mein Fazit aus dem Rabatt-Hickhack: Es schreit zum Himmel, wie in einem hoch entwickelten Land wie der Bundesrepublik Deutschland eine hervorragend funktionierende Arzneimittelversorgung beeinträchtigt wird, um mit juristisch unklaren Rabattverträgen die allerbilligsten Generika zu erhalten. Alles auf Kosten der Patienten, die in ihrer Therapie ständig umgestellt werden müssen. Und zum Leidwesen der Apotheken, die mit dem bürokratischen Aufwand fertig werden müssen.


Peter Ditzel

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