DAZ aktuell

BtM-Verordnung

Ecstasystoff m-CPP unter BtM-Gesetz gestellt

Mit der 20. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (verkündet im Bundesgesetzblatt vom 23. Februar 2007) wurde der Stoff meta-Chlorphenylpiperazin (m-CPP) in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen. Diese Anlage II listet die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel auf.

Die Änderungsverordnung tritt am 1. März in Kraft. Bei dieser Änderungsverordnung handelt es sich um eine befristete Eilverordnung, die in dringenden Fällen zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen werden kann. Die Verordnung tritt ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

m-CPP wird in der Disco- und Drogenszene als Ecstasy (XTC) unter der Bezeichnung "RollsRoyce" gehandelt in Form von kleinen pinkfarbenen Tabletten mit farbigen Sprenkeln, Bruchrille und dem Logo von RollsRoyce. m-CPP ist ein Serotoninrezeptor-Agonist, der Auswirkungen auf den psychischen Zustand (Depressionen und Angstzustände) hat. Drogenkreisen zufolge soll m-CPP eine eher schwach ausgeprägte wahrnehmungsverändernde Wirkung haben. Die Konsumenten sprechen von leichten Glücksgefühlen und optischen Veränderungen, verstärkt werden negative Begleiterscheinungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit und Kurzatmigkeit wahrgenommen. Nach dem Konsum soll sich eine anhaltende Deprimiertheit einstellen.

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