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Neue Ladenöffnungszeiten

Endet die Notdienstregelung?

Mit der Föderalismusreform übertrug der Bundestag Mitte 2006 die Gesetzgebungskompetenz zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten an die Bundesländer. Daraufhin wurde vielerorts eine Liberalisierung beschlossen. Auch die öffentlichen Apotheken sind betroffen – sowohl der Notdienst als auch die Frage nach Zuschlägen im Spät- und Wochenenddienst bzw. an Feiertagen stehen in der Diskussion.

"Gerade im städtischen Bereich verzeichnen die Notdienstapotheken aufgrund der erhobenen Gebühr weniger Kunden. Hat einige Straßen weiter eine andere Apotheke regulär geöffnet, werden die Arzneimittel eher dort gekauft", berichtet Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende von ADEXA. Diese Problematik betreffe im Moment hauptsächlich die Spanne von 18.30 Uhr bis 22.00 Uhr. "Manche ApothekenleiterInnen lösen dieses Dilemma durch den Verzicht auf diesen Obolus", so Kratt weiter.

Eine von ADEXA zu diesem Thema initiierte bundesweite Umfrage bei den Apothekerkammern ergab, dass es keine Pläne oder Gesetzesinitiativen gibt, diese Gebühr ganz zu kippen. Mehrere Kammern betonen sogar ausdrücklich, man empfehle den Mitgliedern weiterhin die Erhebung dieser Abgabe, da es sich um einen Service der Apotheken handelt, der keineswegs selbstverständlich sei.

Baden-Württemberg, Bayern und das Saarland sind von der Problematik nicht betroffen, weil noch die alten Gesetze gelten bzw. sich entsprechende Änderungen erst auf dem Weg der Gesetzgebung befinden.

Prinzipiell steht es den Apotheken frei, eine Notdienstgebühr zu erheben. Die Arzneimittelpreisverordnung hat lediglich eine unverbindliche Passage dazu formuliert. Zu diesem Thema wurde im Entwurf zum Wettbewerbsstärkungsgesetz der gesetzlichen Krankenkassen verankert, dass Apotheken in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag fällt, bis 6.00 Uhr und ab 14.00 Uhr Notdienstgebühren erheben dürfen. "Gerade dieser Passus würdigt die Notdienstbereitschaft der Apotheken", unterstreicht Kratt.

Wie lange ist tatsächlich geöffnet?

Obwohl mittlerweile fast überall gesetzliche Grundlagen zur "6×24"-Regelung getroffen wurden, also einer möglichen Öffnungszeit von Montag bis Samstag über 24 Stunden täglich, hält sich das Interesse der ApothekenleiterInnen in Grenzen. Eine Befragung der Beiratsmitglieder von ADEXA hat gezeigt, dass gerade in ländlichen Regionen die geänderten Ladenöffnungszeiten nicht auf Interesse stoßen. Die meisten Apotheken schließen weiterhin in der Spanne von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr. Damit gelten auch die bestehenden Vorgaben zur Regelung des Notdienstes weiter. Außerdem hatten die Erfahrungen der Fußball-WM 2006 vielerorts gezeigt, dass der erhoffte Ansturm auf die Geschäfte – und die Apotheken – ausgeblieben ist. Lediglich in größeren Städten testen manche Apotheken momentan die Möglichkeiten der neuen Ladenöffnungszeiten. Eine mögliche Konsequenz: Man kehrt wieder zum alten Schema zurück, wenn es sich nicht lohnt.

Schwierige Verhandlungen

Der Bundesrahmentarifvertrag für ApothekenmitarbeiterInnen in der Fassung vom 11. Januar 2006 sieht Spätzuschläge als Entschädigung der Angestellten für die nicht gerade familienverträglichen Arbeitszeiten vor: In der Zeit von 20.30 Uhr bis 6.00 Uhr betragen die Zuschläge 50% der Grundvergütung (als Zeitgutschrift oder Auszahlung). Mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten stehen Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern an, bei denen diese Zuschläge ein Kernpunkt sein werden.

Michael van den Heuvel

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