Pharmazeutisches Recht

Weiterbildungsordnung

Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat am 28.11.2007 aufgrund der §§ 15 Abs. 1 Nr. 10, 29 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe des Landes Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13.07.1994 (GVBl. LSA S. 832), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), folgende Änderung der Weiterbildungsordnung vom 16.11.2005 (Pharmazeutische Zeitung vom 26.01.2006, S. 132) beschlossen:

1. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 wird die Gebietsbezeichnung "Offizin-Pharmazie" durch "Allgemeinpharmazie" ersetzt.

2. In § 14 Abs. 1 Nr. 1 wird die Gebietsbezeichnung "Offizin-Pharmazie" durch "Allgemeinpharmazie" ersetzt.

3. In der Anlage zur Weiterbildungsordnung, Punkt I.1., wird in der Überschrift dieGebietsbezeichnung "Offizin-Pharmazie" durch "Allgemeinpharmazie" ersetzt.

4. In der Anlage zur Weiterbildungsordnung, Punkt I.1, Abs. 1, S. 1, wird die Gebietsbezeichnung "Offizin-Pharmazie" durch "Allgemeinpharmazie" ersetzt.

5. In der Anlage zur Weiterbildungsordnung, Punkt I.2., Unterpunkt -Anrechenbare Weiterbildungszeiten-, wird die Bezeichnung "Offizin-Pharmazie" durch "Allgemeinpharmazie" ersetzt.

6. Die Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt tritt am 01.01.2008 in Kraft.

Die vorstehende, von der Kammerversammlung am 28.11.2007 beschlossene Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, die vom Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt mit Bescheid vom 12.12.2007 genehmigt worden ist, wird hiermit ausgefertigt.

Magdeburg, 17.12.2007 G. Haese, Präsident

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