DAZ aktuell

Rauchverbot

Ab Januar sind elf Bundesländer "rauchfrei"

(ral). Die Zahl der Bundesländer mit umfassendem Rauchverbot wächst: Nachdem in Baden-Württemberg und Niedersachsen bereits seit 1. August und in Hessen seit 1. Oktober ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden sowie in Gaststätten gilt, zeigen zum Jahresbeginn acht weitere Bundesländer Rauchern die rote Karte.

Bei den hinzukommenden Ländern handelt es sich um Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Mecklenburg-Vorpommern, wo Rauchen bereits in öffentlichen Gebäuden wie Behörden verboten ist, will ab Januar auch die Gaststätten in dieses Verbot miteinbeziehen. Bis spätestens Mitte 2008 sieht es für Raucher dann auch in den verbleibenden fünf Bundesländern düster aus. So soll in Sachsen das Rauchverbot zum 1. Februar gelten, in Rheinland-Pfalz und im Saarland ab dem 15. Februar und in Nordrhein-Westfalen und Thüringen ab Juli 2008. In Behörden ist Rauchen in Nordrhein-Westfalen bereits ab 1. Januar verboten. Bundesweit ist das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bundesbehörden und dem Bundestag seit dem 1. September grundsätzlich verboten. Landesbehörden, Schulen und Krankenhäuser unterliegen den Regeln des jeweiligen Bundeslandes. So kann z. B. in Baden-Württemberg die Schulkonferenz in Berufsschulen und Gymnasien entscheiden, ob es Raucherecken geben darf.

Für den Gaststättenbereich gelten ab Juli 2008 im Großen und Ganzen in den verschiedenen Bundesländern die gleichen Rauchverbote. Allerdings gibt es Unterschiede im Detail. So wird das schärfste Rauchverbot künftig in Bayern gelten. Dort ist Rauchen ab Januar nicht nur in den Bewirtungsräumen von Gaststätten verboten, sondern auch in den Nebenräumen tabu. Und auch auf dem Oktoberfest wird 2008 erstmals in seiner fast 200-jährigen Geschichte in den Festzelten nicht geraucht werden. Ausgenommen vom Rauchverbot sind nur Biergärten und Freiflächen von bayerischen Gaststätten. Raucher können in Bayern also nur auf einen warmen Sommer hoffen. In allen anderen Bundesländern ist das Rauchen in Gaststätten in abgetrennten Räumen erlaubt. Das Saarland genehmigt Rauchen zudem in inhabergeführten Eckkneipen, wenn der Wirt selbst bedient. In Sachsen-Anhalt können Gastwirte mit mehreren Räumen ihren Hauptschankraum für Raucher freigeben.

Ausnahme Bierzelt

Bier-, Wein- und Festzelte werden außerhalb von Bayern oft als Ausnahmen vom Rauchverbot behandelt. So darf in baden-württembergischen Bierzelten generell weiterhin geraucht werden. In Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein ist das Rauchen bei befristeten Veranstaltungen im Zelt erlaubt.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.