Pharmazeutisches Recht

PKA-Prüfungsordnung

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 10.10.2007 hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt in ihrer Sitzung am 28.11.2007 aufgrund von § 47 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I, S. 931), zuletzt geändert durch Art. 9 b des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (BGBl. I, S. 2246) folgende Änderung der Prüfungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte vom 03.05.2006 (Pharmazeutische Zeitung vom 14.06.2007, S. 105) beschlossen:

1. In § 11 Abs. 1 S. 2 wird das Wort "Berufsbildungsausschuss" durch "Prüfungsausschuss" ersetzt.

2. a In § 23 werden die Zeichen "(1)" sowie der sechste und siebente Spiegelstrich gestrichen.

b Nach § 23 fünfter Spiegelstrich wird folgender neuer sechster Spiegelstrich angefügt: "- die Unterschrift des Präsidenten der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt mit Siegel."

3. Nach § 26 wird folgender neuer § 26 a eingefügt: "§ 26 a – Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen der Prüfungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form."

4. Die Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für Pharmazeutisch- kaufmännische Angestellte tritt am 1. 1. 2008 in Kraft.

Die vorstehende, von der Kammerversammlung am 28.11.2007 beschlossene Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für Pharmazeutisch- kaufmännische Angestellte, die vom Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt mit Bescheid vom 12.12.2007 genehmigt worden ist, wird hiermit ausgefertigt.

Magdeburg, 17.12.2007 G. Haese, Präsident

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