Pharmazeutisches Recht

Berufsordnung

Satzung zur Änderung der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer des Landes Sachsen-Anhalt

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat am 28.11.2007 aufgrund des § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe des Landes Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13.07.1994 (GVBl. LSA S. 832), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), folgende Änderung der Berufsordnung vom 09.05.2007 (Pharmazeutische Zeitung vom 26.07.2007, S. 86) beschlossen:

1. In § 2 wird folgender Absatz 4 neu angefügt: "(4) Der Apotheker hat auf Anfragen der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, welche diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben bei der Berufsaufsicht an den Apotheker richtet, in angemessener Frist zu antworten."

2. § 8 S. 1 wird wie folgt neu gefasst: "Der Apotheker hat bei der Ermittlung, Erkennung, Erfassung von Arzneimittelrisiken und der Weitergabe von Mitteilungen darüber mitzuwirken"

3. In § 10 S. 3 wird das Wort "gewähren" durch "veranlassen" ersetzt.

4. In § 11 wird S. 1 wird hinter das Wort "Patienten" die Formulierung "oder Verbraucher" hinzugesetzt.

5. Nach § 19 wird folgender neuer § 19 a eingefügt: "§ 19 a Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer des Landes Sachsen-Anhalt gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form."

6. Die Satzung zur Änderung der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker derApothekerkammer des Landes Sachsen-Anhalt tritt am 1.1.2008 in Kraft.

Die vorstehende, von der Kammerversammlung am 28.11.2007 beschlossene Satzung zur Änderung der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker des Landes Sachsen-Anhalt, die vom Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt mit Bescheid vom 10.12.2007 genehmigt worden ist, wird hiermit ausgefertigt.

Magdeburg, 12.12.2007 G. Haese, Präsident

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