Pharmazeutisches Recht

Hessen

Reisespesen-Richtlinie

Änderung der Richtlinien für die Erstattung von Reisespesen und Auslagen (Rili RS) der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes

beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 14.11.1991, veröffentlicht in der PZ Nr. 28/1991, S. 1926/1927, zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 21.11.2007.

Punkt II. der Richtlinien wird wie folgt ergänzt:

Bei Auslandsreisen werden Tagegelder für Verpflegungsmehraufwendungen entsprechend der Vorgaben der Lohnsteuerrichtlinien gewährt.

Punkt IV. der Richtlinien wird wie folgt geändert:

IV. Übernachtungskosten

Übernachtungskosten werden nach Beleg erstattet. Falls der Preis für das Frühstück bzw. das Mittag- oder Abendessen enthalten ist, sind die Gesamtkosten für die Übernachtung um € 4,80 für das Frühstück bzw. um jeweils € 9,60 für das Mittag- oder Abendessen zu kürzen.

Bei Auslandsreisen erfolgt die Kürzung der Übernachtungskosten entsprechend der Lohnsteuerrichtlinien.

Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 28. November 2007 Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R., gez. Erika Fink, Präsidentin

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