DAZ aktuell

Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern

Apothekenalltag mit dem GKV-WSG

ROSTOCK (tmb). Arzneimittelausgaben, Rabattverträge, Apothekenfremdbesitz – mit diesen und anderen aktuellen Themen befassten sich ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf und Ulrich Dietz, Referatsleiter Arzneimittelversorgung im Bundesgesundheitsministerium, bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern am 28. November in Rostock-Warnemünde.

Über die in weiten Teilen einvernehmliche positive Bewertung der langfristigen Perspektiven für Apotheker durch Wolf und Dietz wurde bereits berichtet (siehe AZ Nr. 49/2007, S. 1), doch ging es auch um die praktischen Folgen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) und das berufspolitische Tagesgeschäft. Zur Diskussion über die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen erinnerte Wolf an den seit vielen Jahren weitgehend konstanten absoluten Betrag für die Leistung der Apotheken, der logischerweise einen immer kleineren relativen Anteil an den steigenden Gesamtkosten ausmacht. Die Rabattverträge seien gewollt, um die Apotheker als neutrale Versorgungsinstanz zu stärken. Wegen der erheblichen praktischen Probleme würden die Apotheker für künftige Verträge "Vorfahrt für die Versorgung der Versicherten" fordern. Für jeden Wirkstoff müsse es mindestens vier Vertragshersteller geben, die Krankenkassen müssten die Patienten informieren und die Verträge müssten mindestens zwei Jahre laufen und mehr Flexibilität für Apotheken bieten. Daher böten sich Zielpreise – oder treffender "verabredete Durchschnittspreise" – an.

Hinsichtlich der Laumann-Initiative für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln deutete Wolf an, diese könnte bald in den Bundesrat eingebracht werden. In diesem Fall gelte es zunächst in den Ländern für eine Bundesratsmehrheit zu werben. Mit dem Verbot solle verhindert werden, dass Verbraucherschutzbestimmungen mit dem Umweg über das Ausland umgangen werden und deutsche Gesetze so ins Leere laufen.

Zum Verfahren über das Fremdbesitzverbot vor dem Europäischen Gerichtshof erklärte Wolf, dass verschiedene Experten der Europa-Politik eine Entscheidung für die nationale Zuständigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten würden. Doch gehe es hier ohnehin nicht "um Weltuntergang oder nicht". So gebe es beispielweise in Österreich eine Form von Fremdbesitz, bei der nur maximal 49 Prozent Beteiligung an einer Apotheke in Form einer stillen Gesellschaft zulässig seien. Letztlich müsse die Apothekenbetriebsordnung Auswüchse verhindern. Dietz sieht den Europäischen Gerichtshof vor der Frage, ob die Apotheken Teil des Gesundheitswesens oder des allgemeinen Handels seien. Ersteres sei eine nationale Angelegenheit, letzteres unterliege dem europäischen Wettbewerb. Vieles spreche für die Einordnung als Teil des Gesundheitswesens. Beratung und Betreuung seien ein schützenswertes Gut, das nicht aufgegeben werde. Daher rate er zu Gelassenheit.

Viel Lob – wenig Hilfe

Dietz lobte die Apotheker geradezu überschwänglich und nannte die Apotheken eine "Oase der guten Beratung und Leistung", sie seien ein "stabilisierender Faktor" im System. Hilfen gegen die Alltagsprobleme mit Rabattverträgen hatte er aber nicht parat. Die Gesetzgebungsarbeit sei geleistet, das Gesundheitsministerium könne nur appellieren, klare Regeln zu schaffen, damit alle Beteiligten wüssten, wie es im nächsten Jahr weitergehe. Auch für die Substituierbarkeit müssten im Rahmenvertrag klare Regeln geschaffen werden, um Retaxationen zu verhindern. Wenn dies bei einzelnen Apotheken ausgetragen würde, verlören alle.

Dietz zeigte sich überrascht vom deutlichen Rückgang der Ausgaben für Generika, die von Januar bis Oktober 2007 um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr abgenommen hätten. Dagegen seien die Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel um 14,6 Prozent gestiegen. Dort werde die Hauptaufgabe für eine künftige Reform liegen. Sorgen bereite ihm auch die Entwicklung der Kosten für Impfstoffe. Dies könne man sich ein bis zwei Jahre ansehen, dann müsse der Gesetzgeber eingreifen, wie er dies bei Zytostatikazubereitungen getan habe, für die nun Ausschreibungen möglich sind. Wolf forderte, die Ausgaben für Impfstoffe künftig getrennt von den übrigen Arzneimitteln auszuweisen. Denn mehr Impfungen seien politisch gewollt, die höheren Kosten seien eine logische Folge, ebenso wie die steigenden Ausgaben für hochwirksame Therapien, die zunehmend ambulant und weniger stationär durchgeführt werden.

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