DAZ aktuell

VDPP

Keine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel

(vdpp/daz). Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) fordert die Schaffung eines breiten Bündnisses gegen die Versuche der pharmazeutischen Industrie und der EU-Kommission, das Verbot der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufzuweichen. Er bittet um Abdruck nachfolgender Pressemitteilung.

"Das Zusammentreffen des 50-jährigen Jubiläums der Contergan-Markteinführung und der Sendung des Zweiteilers zum Thema Contergan in der ARD lenkt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das Thema Arzneimittelsicherheit in unserem Land. Wie ist es heute um die Arzneimittelsicherheit bestellt? Mit dem 1961 verabschiedeten ersten Westdeutschen Arzneimittelgesetzes wurden u. a. die Registrierung aller auf dem Markt befindlichen Arzneimittel und die automatische Verschreibungspflicht für neu zugelassene Arzneimittel eingeführt. Weitergehende Prüfungen wurden allerdings nicht vorgeschrieben. Bei den Diskussionen über das zweite Arzneimittelgesetz in den 1970er-Jahren waren die Ereignisse um die Schäden durch Contergan, einschließlich der Verhandlung vor dem Landgericht in Aachen, allen präsent. Mit dem 1978 in Kraft getretenen Gesetz wurde die Forderung von Nachweisen der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutischen Qualität für neu auf den Markt kommende Arzneimittel festgeschrieben.

Kritische Pharmazeuten aus der Fachgruppe Apotheken der damaligen Gewerkschaft ÖTV wiesen zu diesem Zeitpunkt darauf hin, dass der mit dem Gesetz erreichte Kompromiss nicht genügen würde, die Arzneimittelsicherheit ausreichend zu gewährleisten. Sie forderten u. a. eine Nutzenbewertung: Es sollte nur den Arzneimitteln Zutritt zum Markt gewährt werden, deren Vorteile für die Patienten gegenüber bisher gebräuchlichen Arzneimitteln nachgewiesen werden konnten. Außerdem forderten sie Transparenz bei der klinischen Prüfung und die gesellschaftliche Kontrolle bei der Entwicklung von neuen Arzneimitteln. Zum Teil werden diese Forderungen nun – 30 Jahre später – langsam umgesetzt, z. B. die Bewertung der Qualität und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln und anderen medizinischen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) oder der Aufbau eines Registers aller klinischen Prüfungen.

Nach wie vor gibt es aber noch Verbesserungsmöglichkeiten in der Arzneimittelsicherheit. Daher stellt der VDPP folgende Forderungen:

  • Öffentlicher Zugang zu den relevanten Daten der Arzneimittelprüfungen.
  • Verbesserung der Meldebereitschaft und -fähigkeit der Gesundheitsberufe – damit auch der Apothekerinnen und Apotheker.
  • Verbesserte Risikokommunikation zwischen Behörden und Heilberufen.
  • Ausreichende Mittel für die pharmakoepidemiologische Forschung.
  • Stärkung der behördlichen Aktivitäten in der Überwachung.
  • Besondere Kennzeichnung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, um die Aufmerksamkeit aller Akteure zu erhöhen.
  • Reduzierung des Einflusses von interessengeleiteter ‚Information‘ durch pharmazeutische Hersteller; stattdessen unabhängige Fort- und Weiterbildung der Heilberufler.

Das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf aus Gründen des Verbraucherschutzes keinesfalls gelockert oder gar aufgehoben werden. Hier ist vor allem die ABDA in der Pflicht, die zwar wiederholt auf die Gefährlichkeit des Versandhandels verschreibungspflichtiger Arzneimittel hinweist, aber gegen die Gefahr der Aufweichung des Werbeverbotes für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verhalten agiert. Wir fordern deutliche Worte in der Öffentlichkeit und ein konzertiertes Vorgehen der Heilberufe in Berlin und Brüssel."

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