DAZ aktuell

Europäische Kommission

Mindestvorschriften für Patienteninfos

(daz). Brüssel hat für das kommende Jahr wiederum ein umfangreiches Paket an Vorhaben angekündigt. In vielen Politikbereichen wird die Europäische Kommission 2008 Initiativen und Gesetzesvorschläge unterbreiten. So will die Kommission beispielsweise einen Richtlinienvorschlag mit Blick auf die reduzierte Mehrwertsteuer für bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen vorlegen. Gleich ein ganzes Vorhabenpaket kündigte Brüssel für den Arzneimittelmarkt an.

Mit einer Richtlinie sollen zum Beispiel Mindestvorschriften für die Information von Patienten eingeführt werden. Auch die Überwachung des Arzneimittelmarkts soll mit mehreren gesetzlichen Mitteln verstärkt werden.

Die Europäische Kommission plant außerdem, sich mit Empfehlungen in die Gesundheitspolitik der Länder einzumischen, beispielsweise im Krankenhausbereich. Die Gesundheitsminister sollen verpflichtet werden, wirkungsvoller dem Infektionsrisiko in Krankenhäusern und dort, wo Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, zu begegnen.

a) Mitteilung über die Zukunft des Binnenmarkts für Humanarzneimittel: Ziel der Mitteilung ist es, die seit 2004 erzielten Leistungen zu überprüfen, die kommenden Herausforderungen zu skizzieren und darzulegen, was die Kommission und die Mitgliedstaaten in den nächsten Jahren erreichen können.

b) Richtlinie über Arzneimittel – Patienteninformation: Ziel der Richtlinie ist die Einführung harmonisierter Vorschriften, die den gesellschaftlichen (selbstbewusste Patienten, die besser informiert werden wollen) und technischen (verbreitete Nutzung des Internet) Entwicklungen Rechnung tragen.

c) Stärkung und Rationalisierung der Pharmakovigilanz der EU: Ziel dieser Initiativen ist es, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu rationalisieren und zu stärken sowie die Funktionsweise des Binnenmarkts und die Sicherheit der in der EU im Verkehr befindlichen Arzneimittel zu verbessern.

Maßnahmenpaket Gesundheit

a) Mitteilung und Empfehlung zur Patientensicherheit und zur Qualität von Gesundheitsdienstleistungen: Die beiden Hauptziele der Initiative zur Patientensicherheit und zur Qualität von Gesundheitsdienstleistungen sind:

1. Die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, das höchstmögliche Niveau der Patientensicherheit in den Gesundheitssystemen der gesamten EU zu gewährleisten, indem die notwendigen einschlägigen praktischen und rechtlichen Instrumente und Mechanismen zur Verfügung gestellt werden und die wichtigsten Akteure dabei zu unterstützen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Qualität der Versorgung zu verbessern.

2. Das Vertrauen der EU-Bürger dahingehend zu stärken, dass sie ausreichend über die Sicherheit der EU-Gesundheitssysteme und der Anbieter von Gesundheitsdiensten in ihrem eigenen Land und in anderen Mitgliedstaaten informiert sind.

b) Empfehlung des Rates zu aufgrund von medizinischen Behandlungen erworbenen Infektionen: Die Empfehlung über die aufgrund von medizinischen Behandlungen erworbenen Infektionen enthält eine Reihe spezifischer Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, um die Verbreitung von aufgrund von medizinischen Behandlungen erworbenen Infektionen zu begrenzen: Kontrolle und Präventionsmaßnahmen, Infektionsvorbeugung, Kontrollprogramme, Einführung und Stärkung aktiver Überwachungssysteme und Förderung der Aus- und Fortbildung, Forschung und des Informationsaustauschs über Prävention und Kontrolle.

Das vollständige Arbeitsprogramm 2008 kann im Internet abgerufen werden unter

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