Bundesrahmentarifvertrag gekündigt

Nachwirkung auf die Arbeitsverhältnisse

Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) hat den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für Apothekenmitarbeiter zum Ende des Jahres 2007 gekündigt. Solange kein neuer Rahmentarifvertrag abgeschlossen wird, befindet sich der "alte" BRTV ab Januar 2008 in der Nachwirkung.

In der Phase der Nachwirkung gelten alle tariflichen Vereinbarungen weiter, allerdings nur für diejenigen, die in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen stehen. Die Tarifbindung muss darüber hinaus bereits vor dem 31. Dezember 2007 bestanden haben.

Das heißt, dass nur diejenigen auf die Einhaltung tariflicher Regelungen über den Kündigungszeitpunkt hinaus vertrauen können, die sich rechtzeitig die Ansprüche gesichert haben.

Welche wesentlichen Ansprüche aus dem BRTV abgeleitet werden können, macht die Tabelle deutlich. Apothekenmitarbeiter ohne Tarifbindung könnten beispielsweise regelmäßig bis zu 48 Wochenstunden beschäftigt werden. Diese Regelung stammt aus dem Arbeitszeitgesetz und ihre Anwendung wäre durchaus legitim.

Das Bundesurlaubsgesetz gesteht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerade einmal einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen zu. Eine ganze Reihe von Vereinbarungen aus dem BRTV, die zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband geschlossen wurden, sind überhaupt nicht im Gesetz zu finden – auch nicht in anderer Form.

Eine Tarifbindung besteht dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied ihrer Tarifvertragspartei sind. Dies geschieht aktiv durch eine Beitrittserklärung (für Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zum Beispiel online unter www.adexa-online.de) und nicht, wie manchmal angenommen wird, automatisch. Für die Arbeit ihrer Tariforganisation entrichten die Mitglieder Beiträge. Im Gegenzug erhalten sie verlässliche Regelungen und ausgewogene Bedingungen in den Arbeitsverhältnissen.

Übrigens: Die Mehrzahl der ApothekenleiterInnen ist in ihrer Tariforganisation organisiert. Sollte das nicht auch für die ArbeitnehmerInnen gelten?

Tanja Kratt ADEXA Gesamtvorstand, Bereich Tarife

Hohe Wertschätzung

80 % der Deutschen halten Gewerkschaften für notwendig

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Hamburger Illustrierten "stern" Ende Oktober 2007 hat gezeigt: Die große Mehrheit der Bevölkerung ist der Meinung, dass Gewerkschaften als Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen auch heute noch gebraucht werden. Unter den 18- bis 29-Jährigen ist die Zahl der Befürworter mit 85 % am höchsten.
Quelle: stern
Regelungen des Arbeitsverhältnisses und Ansprüche der Arbeitnehmer
Kriterium
Mit Tarifbindung
Ohne Tarifbindung
Wöchentliche Arbeitszeit
40 Stunden
48 Stunden
Mehrarbeit
Zuschläge von 25 % bis 85 %
Kein Anspruch
Notdienst
Zusätzliche Vergütung
Kein Anspruch
Urlaub
31 bis 34 Werktage
24 Werktage
Sonderzahlung / "Weihnachtsgeld"
Ein Tarifgehalt extra
Kein Anspruch
Teambesprechungen
Vergütungsanspruch
Keine Regelung
Vom Arbeitgeber angeordnete Fortbildung
Vergütungsanspruch
Keine Regelung
Anspruch auf betriebliche
Altersvorsorge
Gehaltsumwandlung zugunsten einer
Direktversicherung
Kein Anspruch
Anrechnung von Berufsjahren
(Grundlage für den Gehaltsanspruch)
- bis zu 3 Jahre für PTA, die vorher als PKA beschäftigt waren
- bis zu zwei Jahre für Elternzeit
- volle Anrechnung für Wehr- und Ersatzdienst
Keine Regelung

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