DAZ aktuell

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

PKV: Für Männer wird es teurer, für Frauen günstiger

BERLIN (ks). Privat krankenversicherte Männer müssen sich im neuen Jahr auf höhere Prämien einstellen, Frauen können dagegen mit günstigeren Tarifen rechnen. Grund hierfür ist, dass ab 2008 auch die privaten Krankenversicherungen das bereits im Jahr 2006 verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umsetzen müssen.

Das Gesetz bestimmt, dass bei privaten Krankenversicherungen Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft "auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen" dürfen. Bislang werden diese Kosten allein bei den Prämien für Frauen berücksichtigt. Die neue Regelung gilt zwingend für alle Versicherungsverträge ab dem 22. Dezember 2007. Bestehende Verträge können ebenfalls bis zum 1. Januar 2008 umgestellt werden. Wie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) am 2. November erklärte, werden alle PKV-Unternehmen "im Interesse der Versicherten" auch die bestehenden Verträge umstellen, da so eine "verwaltungsaufwendige und kostenintensive Trennung in Alt- und Neubestände" vermieden werde.

Die durchschnittliche Prämienerhöhung für Männer wird nach Angaben des PKV-Verbands voraussichtlich drei Prozent betragen. Dabei könne es in einzelnen Tarifen jedoch zu Abweichungen nach oben und unten kommen. Denn für das Ausmaß der jeweiligen Prämienanpassungen in einem Tarif sind laut PKV-Verband zwei Faktoren relevant: Zum einen wie hoch die Kosten für Schwangerschaftsleistungen sind und zum anderen wie das Verhältnis von Männern und Frauen ist. Sind zum Beispiel in einem Vollversicherungstarif mehr Männer als Frauen versichert, komme es zu einer spürbaren Senkung des Beitrags für die Frauen und zu einer moderaten Prämiensteigerung für die Männer. In Beamtentarifen, in denen erfahrungsgemäß viele Frauen versichert sind, könnte sich der Tarif für Männer hingegen um bis zu zwölf Prozent erhöhen, räumte PKV-Sprecherin Ulrike Pott gegenüber der Nachrichtenagentur AP ein. Die Verbraucherzentrale Bayern geht davon aus, dass Prämienerhöhungen bis zu zehn Prozent keine Seltenheit sein dürften.

Dennoch werden auch in Zukunft die Prämien für Männer niedriger liegen als die für Frauen. Denn nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist eine unterschiedliche Behandlung auch weiterhin zulässig, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts "bei einer auf relevanten und genauen versicherungs-mathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist". So wird schon der Umstand, dass Frauen in der Regel älter werden als Männer, zu höheren Prämien für Frauen führen.

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