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Deutsche BKK erstattet Sortis

BERLIN (ks). Für Versicherte der Deutschen BKK wird der Cholesterinsenker Sortis (Atorvastatin) wieder voll erstattungsfähig. Den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung gaben die Kasse und der Sortis-Hersteller Pfizer am 1. Oktober bekannt. Seit Sortis zum 1. Januar 2005 unter Festbetrag gestellt wurde, mussten Patienten, denen das Medikament verordnet wurde, einen Eigenanteil in Höhe von bis zu 100 Euro pro Packung zahlen.

"Mit dem Sortis-Vertrag bleibt die Deutsche BKK ihrer Strategie treu, ihren Versicherten ein breites Spektrum an therapeutischen Alternativen zur Verfügung zu stellen, wenn dies medizinisch sinnvoll ist", erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen BKK, Ralf Sjuts. Sortis scheine gegenüber anderen Statinen bei bestimmten Indikationen Vorteile zu haben – daher sei die Vereinbarung zwischen Deutscher BKK und Pfizer für bestimmte Patientengruppen und Indikationen ausgelegt. Und so müssen Versicherte der Deutschen BKK, denen die Sortis-Behandlung einen Vorteil verspricht, in der Apotheke künftig nur noch die Zuzahlung leisten. Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Pfizer Deutschland, Andreas Penk, sprach von einer "richtungsweisenden Entscheidung zum Nutzen der Patienten".

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im Herbst 2004 entschieden, den hochpreisigen Cholesterinsenker Sortis unter Festbetrag zu stellen, obwohl das Präparat noch unter Patentschutz steht. Es wurde mit anderen patentfreien Cholesterinsenkern in eine sogenannte Jumbo-Gruppe eingeordnet. Pfizers Bemühungen, gegen diese Entscheidung vorzugehen, blieben erfolglos. Das Unternehmen weigerte sich dennoch, den Preis für Sortis auf Festbetragsniveau abzusenken – mit der Folge, dass die Umsätze mit dem einst meistverordneten Cholesterinsenker in Deutschland in den Keller gingen.

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