DAZ aktuell

Legale Vaterschaftstests

BERLIN (ks). Der Bundesrat fordert Verbesserungen im Recht der legalen Vaterschaftstests. In seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt er unter anderem vor, Qualitätsstandards nicht nur für die Probeentnahme, sondern auch für die Untersuchung selbst einzuführen. Zudem soll es eine klare Zuständigkeitszuweisung an die Familiengerichte geben, ebenso ein Anhörungsrecht der Jugendämter und Änderungen bei der Anfechtungsfrist.

Legale Vaterschaftstests sollen nach dem Gesetzentwurf künftig einfacher auch gegen den Willen der Mutter und unabhängig von einem gerichtlichen Vaterschafts-Anfechtungsverfahren möglich sein. Zweifelnde Väter erhalten dazu einen Rechtsanspruch auf Klärung ihrer Vaterschaft. Dieser ist gerichtet auf die Einwilligung in eine genetische Untersuchung und Duldung der Entnahme des Probenmaterials beim Kind. Das Familiengericht kann notfalls die fehlende Zustimmung der Mutter ersetzen. Mutter und Kind erhalten ebenfalls einen Anspruch auf Durchführung eines Vaterschaftstests. Stellt sich bei einem legalen Test heraus, dass der rechtliche nicht der leibliche Vater ist, führt dies nach dem Entwurf nicht mehr automatisch zum gesetzlichen Verlust der Vaterschaft. Dem bisherigen Vater wird eine Überlegungsfrist eingeräumt, die Vaterschaft anzufechten. Heimliche Vaterschaftstests bleiben jedoch illegal.

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