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Betriebliche Altersvorsorge

Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus

Das Bundeskabinett hat am 8. August einen Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Damit können Arbeitnehmer auch weiterhin im Rahmen der Entgeltumwandlung Vermögen für die Altersvorsorge aufbauen und zugleich Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter sicherstellen zu können, werden für Angestellte die Angebote zur ergänzenden betrieblichen bzw. privaten Altersvorsorge immer wichtiger. In diesem Zusammenhang ist die Entgeltumwandlung eine Option. Darunter versteht man die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts beispielsweise für die betriebliche Altersvorsorge aufzuwenden. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch sinkt zwar das Einkommen – aber zugleich fallen weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an.

Dass auch Angestellte in Apotheken die Möglichkeit haben, eine altersversorgende Direktversicherung abzuschließen, steht im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV).

Nach dem derzeit geltenden Recht ist die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgabenfrei.

Am 8. August 2007 hat sich das Bundeskabinett darauf geeinigt, die Sozialabgabenfreiheit auch über den 31. Dezember 2008 hinaus zu gewähren. Diese Vorlage wird zunächst an den Bundesrat weitergeleitet. Anschließend soll ein entsprechender Beschluss im Bundestag erfolgen.

Eine weitere geplante Änderung: Wer – im Unterschied zur allein vom Arbeitnehmer bestrittenen Entgeltumwandlung – arbeitgeberfinanziert eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbaut, konnte bisher die so gebildeten Anwartschaften trotz fünfjährigen Bestehens verlieren, wenn er vor Erreichen des 30. Lebensjahrs den Job wechselte oder aus anderen Gründen aus dem Betrieb ausschied. Künftig sollen neue Betriebsrentenanwartschaften schon ab Vollendung des 25. Lebensjahrs unverfallbar, also sicher sein.

Barbara Neusetzer sieht speziell in dieser Änderung eine Chance für Frauen und junge Familien: "Es lohnt sich dann noch mehr, früh mit dem Sparen zu beginnen. Außerdem verlieren gerade Frauen, die nach wenigen Jahren durch lange Erziehungszeiten ganz aus einem Betrieb ausgeschieden sind, nun nicht mehr ihren Anspruch."

Vor- und Nachteile abwägen

Die Sozialabgabenfreiheit hat aber auch ihre Nachteile: Denn wo weniger Rentenbeiträge gezahlt werden, sinkt auch die Höhe der gesetzlichen Rente. Auch andere Bezüge wie ALG I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld fallen entsprechend niedriger aus, da die Berechnungsgrundlage das sozialabgabenpflichtige Einkommen ist. Deshalb ist für diejenigen, die Anspruch auf Riester-Förderung haben, eine Riester-Rente als erster Schritt oft besser als eine betriebliche Altersvorsorge. Wo der Chef zur betrieblichen Altersvorsorge dazuzahlt, kann das im Einzelfall anders aussehen.

Das Vermögen, das Angestellte zur Alterssicherung erwirtschaftet haben, wird nachgelagert besteuert: Während der Aktivenzeit sind die Aufwendungen steuerfrei, während der Bezugszeit steuerpflichtig. Die nachgelagerte Besteuerung ist jedoch noch nicht für alle Formen der Förderung realisiert, hier bestehen noch große Unterschiede je nach Angebot.

Ende 2006 verfügten 17,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Betriebsrentenanwartschaft – das entspricht schon rund 65 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Daneben wurden bislang circa 8,5 Millionen Verträge über Riester-Renten abgeschlossen. Durch die neuen Regelungen erwartet die Bundesregierung einen weiteren Anstieg.

Michael van den Heuvel
Gut lachen im Rentenalter hat jeder, der rechtzeitig mit der Altersvorsorge beginnt.
Foto: Fotolia

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