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Kosten-Nutzenbewertung

Nicht länger akzeptieren will BPI-Geschäftsführer Fahrenkamp die "politische Verweigerungshaltung".

BPI: Politik entzieht sich der Verantwortung

BERLIN (ks). Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hält die gesetzlichen Grundlagen der Kosten-Nutzenbewertung von Arzneimitteln für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber habe sich der Beantwortung entscheidender Wertungsfragen entzogen, indem er sie auf demokratisch nicht legitimierte Institutionen übertragen habe, monierte der Verband am 30. August. Zudem würden Grundrechte der Versicherten und der Leistungserbringer verletzt.

Der BPI stützt seine Auffassung auf ein im Auftrag des Verbandes erstelltes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ulrich Gassner (Universität Augsburg). Dieses Gutachten zeige die verfassungsrechtlichen Auswirkungen der mit der Gesundheitsreform eingeführten Kosten-Nutzenbewertung von Arzneimitteln. "Statt verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden, werden vom Gesetzgeber bewusst Freiräume für nicht demokratisch legitimierte Institutionen wie Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) geschaffen, um sich der Verantwortung für Rationierungsentscheidungen zu entziehen", erläuterte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das im Rahmen der Kosten-Nutzen-Bewertung vorzunehmende Werturteil über die Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenübernahme nicht allein dem IQWiG bzw. dem G-BA überlassen bleiben dürfe. Vielmehr gehe es um gesundheitspolitische Wertungsfragen, die von der Wissenschaft nicht gelöst werden könnten und denen sich der Gesetzgeber nicht entziehen dürfe. Fahrenkamp: "Diese politische Verweigerungshaltung darf nicht länger akzeptiert werden!"

Der BPI fordert vom Gesetzgeber einschlägige Kriterien für die methodische Feinjustierung der Kosten-Nutzwert-Analyse als internationalem Standard gesundheitsökonomischer Evaluation und des QALY-Konzepts als international vorherrschender Methodik zur Operationalisierung des Patientennutzens. Mit dem QALY-Konzept – wie es etwa vom britischen National Institute for Clinical Excellence (NICE) angewandt wird – können Lebensqualität und gewonnene Lebensjahre in so genannte QALYs (qualified adjusted years) berechnet werden. Sie sollen den Wert einer therapeutischen Maßnahme berechen- und vergleichbar machen. Das IQWiG hält QALYs für unzulänglich und lehnt ihre Verwendung bislang entschieden ab.

Foto: DAZ/Sket

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