DAZ aktuell

DocMorris-Arbeitsgruppe Saarbrücken

Obskure Affäre Über die "Arbeitsgruppe DocMorris" schweigt sich die Landesregierung weiter aus (Im Bild: Staatskanzlei und Ludwigs­kirche (li.) in Saarbrücken).
Foto: Imago

Geheimnis der Landesregierung

(ak/daz). Nach Angaben der Landesregierung des Saarlandes waren und sind keine Richter oder Richterinnen am Verwaltungsgericht des Saarlandes im Rahmen der seinerzeit gebildeten "Arbeitsgruppe DocMorris" mit der Sachentscheidung im Fall DocMorris betraut. Diese Antwort erhielt die FDP auf ihre zweite Anfrage bei der Landesregierung zu diesem Thema. Die Apothekerkammer des Saarlandes berichtet über diesen Vorgang in ihrem Kammerrundschreiben vom 13. August 2007.

Vor Erteilung der Apotheken-Betriebserlaubnis an die DocMorris AG wurde im saarländischen Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales Anfang 2006 eine "Arbeitsgruppe DocMorris" mit dem Arbeitsauftrag gebildet, die Frage zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an eine ausländische Kapitalgesellschaft in Saarbrücken vorliegen. Auf einer am 9. August 2006 stattgefundenen Pressekonferenz hatte Staatssekretär Schild bzgl. der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe erklärt, dass sich diese "ministerielle Arbeitsgruppe DocMorris" unter anderem aus zwei aktiven Richtern zusammensetze (die DAZ berichtete). In Hinblick auf die verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Saarlouis wurde zum Teil die Befürchtung gehegt, dass es eventuell personelle Verquickungen zwischen der Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe und dem Richteramt geben könnte.

Um diese Befürchtungen endgültig auszuräumen, hatte die FDP im saarländischen Landtag mit Datum vom 11. Oktober 2006 eine Anfrage an die Regierung des Saarlandes gestellt mit Bitte um Beantwortung der Frage, aus wem die Arbeitsgruppe bestand und welche Berufe ihre Mitglieder ausüben. In ihrer Antwort hat sich die Landesregierung aber geweigert, die Namen der Mitglieder der Arbeitsgruppe mitzuteilen – dies in Hinblick auf das angeblich entgegenstehende Persönlichkeitsrecht der Mitglieder.

Doch die FDP ließ nicht locker. Mit erneuter Anfrage vom 14. März 2007 hatte die FDP ihre Anfrage dahingehend abgeändert, dass die Landesregierung gebeten wurde mitzuteilen, ob die Mitglieder der "ministeriellen Arbeitsgruppe DocMorris" als Richter oder Richterinnen am Verwaltungsgericht des Saarlandes mit der Sachentscheidung im Fall DocMorris betraut waren bzw. sind. Diese Frage hat die Landesregierung nunmehr lapidar mit "nein" beantwortet.

Warum sich die Landesregierung nicht bereits bei der ersten Anfrage der FDP klar dahingehend geäußert hat, dass es insoweit zu keiner personellen Verquickung gekommen ist, bleibt das Geheimnis der Landesregierung.

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