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DAV-Forderung

Zielpreise statt Rabatte ­fordert der DAV-Vorsitzende Keller.
Foto: DAZ/Sket

Zielpreise als Alternative zu Rabattverträgen prüfen

BERLIN (dav/ral). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat den Gesetzgeber und die Krankenkassen aufgefordert, Zielpreisvereinbarungen als Alternative zu Rabattverträgen zu prüfen. "Zielpreisvereinbarungen sind laut Gesetz auf Länderebene möglich, wären patientenfreundlich und könnten die Krankenkassen finanziell entlasten", erklärt DAV-Vorsitzender Hermann S. Keller die Forderung.

Die Forderung nach Zielpreisvereinbarungen kam bereits im Zusammenhang mit der Aut-idem-Regelung im Jahr 2002 auf und wird nun im Zusammenhang mit den Rabattverträgen weiterverfolgt. Die Idee dahinter: Wenn es bei einer Verordnung kein rabattbegünstigtes Arzneimittel gibt oder selbiges nicht verfügbar ist, kann der Apotheker ein anderes Arzneimittel bis zur Höhe des vorher festgelegten Zielpreises auswählen.

Nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes (DAPI) ließe sich dank derartiger Zielpreisvereinbarungen ein enormes Einsparvolumen erreichen. Eine für Rheinland-Pfalz in der Umsetzung befindliche Zielpreisvereinbarung soll dies nun im Praxisversuch weisen. Betroffen sind die sechs Leitsubstanzen Simvastatin, Bisoprolol, Tamsulosin, Citalopram, Alendronsäure und Sumatriptan. Alle Arzneimittel der entsprechenden Wirkstoffgruppen hatten 2006 nach Angaben des DAPI einen bundesweiten Packungs- und Umsatzanteil von je 8 Prozent am ambulanten GKV-Fertigarzneimittelmarkt, entsprechend einem Umsatz von 777,6 Mio. Euro.

Mehr als 83 Mio. Euro Einsparpotenzial

Bei einem Zielpreis, der ein Sortiment von Generika mit einem kumulativen Marktanteil von mindestens 20 Prozent voraussetzt, würden die planbaren Einsparungen genau 10,7 Prozent der Arzneimittelausgaben oder 83,1 Mio. Euro betragen. Die tatsächlichen Ersparnisse für die Krankenkassen könnten sogar noch höher liegen, wenn vermehrt Präparate unterhalb des Zielpreises abgegeben würden.

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