DAZ aktuell

Gehaltstarifvertrag gilt nicht für TGL

Nordrhein

Der zwischen der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken e.V. (ADA) zum 1. Juli 2007 abgeschlossene Gehaltstarifvertrag (siehe DAZ 26, Seite 82) gilt nicht für Mitglieder der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL), da die TGL nicht Mitglied des ADA ist. Dies betrifft sowohl die Gehaltserhöhungen als auch die Einmalzahlungen.

Die TGL will Anfang Oktober in Gespräche mit der ADEXA eintreten, wenn die Zahlen, über die man verhandeln will, vorliegen. Weitere Informationen dazu gibt es auf der TGL-Tagung am 8. September 2007 in Düsseldorf unter dem Motto "Wem gehört die Zukunft? Apotheke, quo vadis?", für die hochkarätige Referenten gewonnen werden konnten.

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