DAZ aktuell

Novellierung der Apothekenbetriebsordnung

Widerspruch aus dem Ministerium Keine konkreten Überlegungen zur Aufhebung von Labor-Pflicht, Mindestgröße und Sortimentsbeschränkung.
Foto: DAZ/Sket

Ministerium widerspricht Spekulationen

BONN (daz). In einem Schreiben, das unsere Zeitung kurz vor Redaktionsschluss erreichte, nimmt die zuständige Referatsleiterin im Bundesministerium für Gesundheit, Regierungsdirektorin Dr. Dagmar Krüger, kritisch zu Kommentar und Beitrag "Kommt die Supermarkt-Apotheke – ohne Labor, ohne Sortimentsbeschränkung?" in der ApothekerZeitung dieser Woche Stellung.

In dem AZ-Beitrag hatte der Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, Dr. Ulrich Krötsch, die Vermutung geäußert, dass beabsichtigt sei, im Zuge der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung Labor-Pflicht, Mindestgröße und Sortimentsbeschränkungen für öffentliche Apotheken aufzuheben. Dies, so Krüger, sei reine Spekulation. Derzeit bestünden für keine der genannten Punkte konkrete Überlegungen. In der Stellungnahme heißt es dazu:

"Die von Ihnen angestellten Spekulationen weise ich auf das Entschiedenste zurück. Derzeit bestehen für keine der von Ihnen aufgezählten Punkte (Mindestfläche, Labor, Sortimentsbeschränkung) konkrete Überlegungen zu deren Aufhebung. Im Übrigen wird die Apothekenbetriebsordnung, gerade weil sie von so zentraler Bedeutung für die deutschen Apotheken ist, keineswegs im Alleingang am grünen Tisch formuliert. Stattdessen sollen, was durchaus nicht üblich ist, zur Entwicklung eines Referentenentwurfs zunächst Eckpunkte mit den Ländern abgestimmt werden. Außerdem werden alle beteiligten In-stitutionen hinreichend Gelegenheit bekommen, zu dem anhand dieser Eckpunkte formulierten Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Journalistisch genauer und handwerklich besser wäre es sicherlich gewesen, vor der Drucklegung eines solchen Artikels auch das Ministerium zu hören."

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