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Mehrwertsteuer-Erhöhung

19% Mehrwertsteuer – für Arzneimittel 12% zu viel.

Experten fordern niedrigeren Steuersatz auf Arzneimittel

Zum 1. Januar wurde in Deutschland die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben. Die Bundesregierung will mit Hilfe der Mehreinnahmen die Neuverschuldung senken und die Renten und das Arbeitslosengeld sichern: 1 Prozent geht unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit, die übrigen 2 Prozent teilen sich Bund und Länder. ADEXA fordert, für Arzneimittel den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent einzuführen.

Der höhere Mehrwertsteuersatz hat Auswirkungen auf viele Bereiche des Alltags, nicht zuletzt auf die öffentlichen Apotheken: Alle Arzneimittel, egal ob sie frei verkäuflich oder verschreibungspflichtig sind, und alle Dienstleistungen, etwa Rezepturen, sind betroffen. Notdienst- oder Rezeptgebühren bleiben jedoch stabil.

Im Gegensatz zum regulären Mehrwertsteuersatz wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent vorerst nicht erhöht. In der Apotheke sind davon vor allem Nahrungsergänzungsmittel betroffen: Diese gehören rechtlich zu den Lebensmitteln und werden weiterhin niedrig versteuert. Auch Bücher, die in vielen Apotheken zum Ergänzungssortiment gehören, fallen in diese Kategorie.

Vielerorts äußerten sich Gesundheitsexperten kritisch zur Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Deutschland ist neben Dänemark, Österreich und der Slowakei das einzige Land in Europa mit vollem Mehrwertsteuersatz auf pharmazeutische Produkte. So wenden fast alle europäischen Staaten zumindest auf verschreibungspflichtige Medikamente einen ermäßigten Satz an, darunter Frankreich, Italien und Spanien. Großbritannien, Irland, Schweden, Malta und Zypern erheben überhaupt keine Mehrwertsteuer (dies erlaubt die EU im Zuge der Harmonisierung jedoch nur noch bis Ende 2009). Andererseits sind in Deutschland nach dem Umsatzsteuergesetz diagnostische oder therapeutische Leistungen von der Abgabe befreit. Dieser Passus betrifft Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Hebammen oder Krankengymnasten.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wurde ursprünglich aus sozialpolitischen Gründen eingeführt. Mit ihm sollen Ausgaben für den lebensnotwendigen Bedarf für alle Einkommensschichten im erträglichen Rahmen gehalten werden. Dazu zählen nach Ansicht von Barbara Neusetzer, Vorsitzende von ADEXA, auch Medikamente: "Es stellt sich die Frage, warum bei Arzneimitteln der volle Satz fällig wird." Diese gehören zur Grundversorgung – gerade bei chronisch kranken und älteren Menschen. Eine sozial verträglichere Regelung ist deshalb überfällig.

Auch die Krankenkassen üben heftig Kritik. Die Spitzenverbände wiesen darauf hin, dass die Steuererhöhung zu immensen Mehrkosten bei Arznei- und Hilfsmitteln bzw. Fahrkosten führt. Die finanziellen Belastungen, die für 2007 vorgesehen sind, machen zusammen mit anderen Kürzungen, etwa beim Steuerzuschuss für versicherungsfremde Leistungen, oftmals Beitragssatzerhöhungen notwendig.

Neben den Krankenkassen würden auch die Patienten von einer Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel profitieren, die die (insbesondere seit der Gesundheitsreform von 2004) nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Arzneimittel aus eigener Tasche bezahlen.

Walter Hirrlinger, Chef des Sozialverbandes VdK Deutschland, und Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, sind sich einig: "Würde die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel halbiert, könnte der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung spürbar gesenkt werden".

Rückendeckung bekommen sie auch vom Bund der Steuerzahler. Verbandspräsident Karl Heinz Däke: "Bleibt es bei der aktuellen Regelung für Arzneimittel, werden vor allem Kranke und Einkommensschwache über Gebühr zur Kasse gebeten."

"Die Kunden waren aus den Medien bestens informiert", so die ersten Erfahrungen von Nadine Freialdenhoven, Vorsitzende der ADEXA-Landesgruppe Bayern, aus den Beratungsgesprächen am Jahresanfang. Es hat kaum Rückfragen wegen der "über Nacht erhöhten Preise" gegeben.

Neben der Mehrwertsteuererhöhung änderten sich zum 1. Januar zahlreiche Regelungen, sodass man die finanziellen Auswirkungen momentan schwer abschätzen kann. mvdh

Was sich außerdem noch geändert hat

Sozialversicherungsbeiträge: Krankenkasse und Rente zusammen plus ca. 1%-Punkt, Arbeitslosenversicherung minus 2%-Punkte.
Sparerfreibetrag gesenkt: für Ledige von 1370 auf 750 € und für Verheiratete von 2740 auf 1500 €.
Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsjahr 1983 nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Elterngeld statt Erziehungsgeld. Die Höhe orientiert sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils.
Pendlerpauschale nur noch ab dem 21. km: 30 Cent pro km.
Quelle: Bundesfinanzministerium

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