DAZ aktuell

Gewebegesetz passiert Bundesrat

Transplantationen sollen sicherer werden

BERLIN (ks). Der Bundesrat hat am 6. Juli das Gewebegesetz ohne Einwände passieren lassen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) erklärte anschließend, dass mit den getroffenen Neuregelungen das "hohe Niveau" der Gewebetransplantation in Deutschland gestärkt und gefördert werde.

Das Gewebegesetz setzt europäische Richtlinien um und regelt unter anderem die Transplantation von Knochenmark, embryonalen und fötalen Organen, Geweben und menschlichen Zellen. Dazu wird auch das Arzneimittelgesetz an einigen Stellen geändert. Insbesondere erstreckt sich sein Anwendungsbereich nun beispielsweise auch auf Augenhornhäute sowie auf Gewebe, die im Krankenhaus unter der Verantwortung eines Arztes gewonnen, be- oder verarbeitet und angewendet werden. Das Gesetz enthält zudem Vorschriften zur Entnahme und Untersuchung sowie zur Dokumentation und Rückverfolgung der Gewebe vom Empfänger bis zum Spender. Überdies werden Bestimmungen zur Be- und Verarbeitung von Geweben sowie deren Konservierung, Lagerung und Inverkehrbringen vereinfacht. Erklärtes Ziel ist es, mögliche Risiken besser zu erfassen und zu verhindern, dass bei der Verwendung von Geweben auch Krankheiten mit übertragen werden.

Nach harscher Kritik am ersten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und entsprechend einer Anregung des Bundesrates legt das Gesetz nunmehr auch den Vorrang der Organspende vor der Gewebeentnahme fest. Die Kommerzialisierbarkeit von Gewebespenden ist auf zulassungspflichtige, industriell hergestellte Produkte aus menschlichen Zellen und Geweben begrenzt. Eine Knochenmarkentnahme von nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen, wie sie im Gesetzgebungsverfahren in der Diskussion war, ist nicht vorgesehen. Bei Minderjährigen ist eine Begrenzung der Knochenmarkentnahme auf Verwandte ersten Grades festgeschrieben. Bei Samenspenden ist festgelegt, dass Kinder Anspruch auf Kenntnis ihrer Abstammung haben.

Erfahrungsbericht erbeten

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten über die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zu berichten. Der zwischen Bund und Ländern nunmehr gefundene Kompromiss wird in der Entschließung zwar grundsätzlich begrüßt. Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass das ursprüngliche Ziel einer praktikablen, unbürokratischen und trotzdem sicheren Regelung für den Umgang mit menschlichem Gewebe tatsächlich erreicht wird, so der Bundesrat.

Das Gesetz soll nun zügig in Kraft treten. Wenn es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, tritt es am ersten Tag des Folgemonats in Kraft.

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