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Bundesrat

Länder beraten Regelung der Diamorphintherapie

BERLIN (ks). Hamburg und Hessen haben am 6. Juli im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Diamorphinbehandlung schwerst Opiatabhängiger eingebracht. Ziel ist, für einen engen Patientenkreis eine Rechtsgrundlage für die Therapie mit synthetischem Heroin zu schaffen. Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich der Initiative bereits angeschlossen. Nun sollen der federführende Gesundheitsausschuss und der Innenausschuss des Bundesrats über die Gesetzesvorlage beraten.

Hintergrund der Initiative ist die in den Städten Bonn, Frankfurt, Hannover, Karlsruhe, Köln und München sowie in den Ländern Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchgeführte "Heroinstudie", an der über 1000 schwerst opiatabhängige Personen teilgenommen haben. 500 von ihnen erhielten Diamorphin, die andere Hälfte Methadon. Dabei zeigte sich, dass in beiden Behandlungsgruppen eine deutliche gesundheitliche Verbesserung und ein Rückgang des illegalen Drogenkonsums erreicht wurde. Mit der Diamorphinbehandlung konnte gegenüber der Methadonbehandlung jedoch ein signifikant größerer Effekt bezüglich des Gesundheitsstatus und des Rückgangs des illegalen Drogenkonsums erzielt werden.

Im Juni liefen die allseits als Erfolg bewerteten Modellprojekte nach einem Beschluss der Regierungskoalition aus. Die Union sah – anders als die SPD – keinen Anlass für ihre Fortführung. Einige der Projekt können derzeit nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte weitergeführt werden. Auf rechtlich sicheren Beinen steht die Diamorphintherapie damit aber noch nicht. Dies wäre erst dann der Fall, wenn Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft wird. Genau dies wollen die Länder mit ihrer Gesetzesinitiative erreichen. Dabei stellen sie strenge Anforderungen, wer die Behandlung mit dem synthetischen Heroin in Anspruch nehmen darf. So soll Diamorphin nur an über 23 Jahre alte Patienten abgegeben werden, bei denen seit mindestens fünf Jahren eine Opiatabhängigkeit besteht und schwerwiegende somatische und psychische Störungen bei überwiegend intravenösem Konsum vorliegen. Zudem müssen vor Beginn der Diamorphinbehandlung mindestens zwei erfolglose Therapien stattgefunden haben. Die Behandlung soll regelmäßig von Experten überprüft und nur in Einrichtungen durchgeführt werden, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Überdies soll das Diamorphin nicht über den sonst üblichen Vertriebsweg (vom Hersteller über den pharmazeutischen Großhändler zur Apotheke), sondern nur auf einem Sondervertriebsweg unmittelbar vom pharmazeutischen Hersteller zur behandelnden Einrichtung ausgeliefert werden.

Unterstützung durch die Opposition

Die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses wird Anfang September stattfinden. Die drogenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Monika Knoche, kündigte an, dass ihre Fraktion im September die Gesetzgebung für eine Regelversorgung schwerkranker heroinabhängiger Menschen ebenfalls forcieren werde. Die Länderinitiative sei dringend notwendig, "damit die CDU/CSU endlich begreift, dass es keine ideologische, sondern eine medizinische Frage ist, mit welchen Medikamenten die Betroffenen am besten behandelt werden können". Die Oppositionsparteien im Bundestag hätten einen nahezu gleichlautenden Gesetzentwurf wie die Länder eingereicht. "Soviel Kongruenz in politischen medizinischen Angelegenheiten ist selten in Deutschland", betonte Knoche.

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