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Arbeitsschutz wird demontiert

"Sozial unausgewogen"

Das Bundesarbeitsministerium hat kürzlich einen Entwurf zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt. Das Reformpaket sieht drastische Einschnitte für viele Betroffene vor und wird deshalb heftig kritisiert.

Die gesetzliche Unfallversicherung stellt in Deutschland einen festen Bestandteil der Sozialversicherung dar. Angestellte in öffentlichen Apotheken sind pflichtversichert; dies gilt auch für Auszubildende oder Studenten. Die Beiträge – durchschnittlich 1,31% des Lohns – werden vom Arbeitgeber an den Unfallversicherungsträger abgeführt, bei den Apotheken an die Berufgenossenschaft.

Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Arbeitsunfälle im Vergleich zum Vorjahr um 1,8% auf 948.546 an – eine Folge des Konjunkturaufschwungs. Rund ein Fünftel davon ereignete sich auf dem Weg zur Arbeit. Aufgrund der höheren Zahl an Beschäftigten ist das statistische Risiko aber leicht gesunken – von 27,1 auf 26,9 Unfälle pro 1000 Arbeitnehmer (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Im Falle eines Falles …

Zurzeit umfasst der Versicherungsschutz Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zwischen Arbeit und Wohnung. Hinzu kommen Berufskrankheiten, zum Beispiel durch die Einwirkung von Schadstoffen auf den Körper. Nach Anerkennung des Versicherungsfalls erhalten Betroffene primär Leistungen zur Rehabilitation – sei es medizinisch oder durch Umschulungsmaßnahmen. Ergänzend werden gegebenenfalls finanzielle Beihilfen wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente gezahlt. Zahlungen der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. des Berufsständischen Versorgungswerks wirken sich nicht auf deren Höhe aus.

Reformentwurf des Ministeriums

Das Bundesarbeitsministerium erstellte in den letzten Monaten einen Entwurf zur Reform der Unfallversicherung. In einem 109-seitigen Eckpunktepapier wurden die wesentlichen Änderungen zusammengefasst. Gegenwärtig liegt der Vorschlag bei einer Arbeitsgruppe der Bund-Länder-Kommission. Im Sommer sollen abschließende Beratungen im Kabinett stattfinden. Wenn Bundestag und Bundesrat anschließend ein entsprechendes Gesetz beschließen, würden die Änderungen am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Ziel der Novellierung sei es, die Leistungen "zielgenauer" und "gerechter" zu machen, wird im Arbeitsministerium betont. Mit den Änderungen werden allerdings viele leichter Verletzte finanziell weitaus schlechter gestellt – lediglich schwer Verletzte können im Einzelfall stärker entlastet werden als zuvor. Wer momentan eine Unfallrente bezieht, für den ändert sich nichts.

Nach einem Arbeitsunfall soll in Zukunft die Rente nicht mehr pauschal nach Katalogen bemessen werden. Vielmehr sieht der neue Entwurf vor, das bisherige Einkommen (vor dem Unfall) mit dem noch erzielbaren Einkommen (nach dem Unfall) zu vergleichen. Diese Komponente, eine einkommensabhängige Erwerbsminderungsrente, wird dann nur bis zum Erreichen des Rentenalters gezahlt, während die Betroffenen nach jetziger Gesetzeslage zusätzlich zur Altersrente weiterhin die Unfallrente erhalten.

Empfänger einer Erwerbsunfähigkeitsrente haben heutzutage die Möglichkeit – gerade wenn die Schädigung nicht sehr groß ist – weiterzuarbeiten, ohne dass dies eine Verringerung dieser Rente zur Folge hat; die Betroffenen sind dann finanziell besser gestellt als vor ihrem Unfall. Diese Regelung soll durch die Einführung einer einkommensabhängigen Komponente, nämlich der Erwerbsminderungsrente, gekippt werden. Erhält man beispielsweise nach einem Unfall den gleichen Lohn wie zuvor, entfällt dieser Anteil ganz. Einkommenseinbußen bis zu zehn Prozent sollen gar nicht mehr entschädigt werden.

Als zweite Säule der Versorgung von Unfallopfern soll der "Gesundheitsschadenausgleich" fungieren, der sich nach der Schwere des körperlichen Defizits richten soll, nicht aber nach dem Einkommen.

"Immense Einbrüche"

Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von ADEXA, kritisierte in einem offenen Brief an Minister Franz Müntefering (siehe folgende Seite): "Durch die Änderungen (bei der Erwerbsminderungsrente) kommt es zu immensen Einbrüchen für alle betroffenen Angestellten beim Renteneintritt." Sie hält die Reform für "sozial unausgewogen".

Auch Arbeitnehmer, die an einer Berufserkrankung leiden, sind betroffen: Liegt die Ursache länger als zehn Jahre zurück, gehen sie leer aus. Weitere Kürzungen bei den Bezügen sind zudem für "Minijobber", die bei einem 400-Euro-Job zu Schaden kommen, vorgesehen.

Kritik von vielen Seiten

Im Vorfeld äußerten auch die Arbeitgeber harte Kritik an den geplanten Änderungen: Die Wirtschaft hält die Reformen aufgrund der fehlenden finanziellen Entlastung für Firmen für verfehlt. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt rechnet mit "Mehrbelastungen bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr". Er forderte eine Senkung des Anteils der Arbeitgeber um 25%.

Kritik kommt mittlerweile auch aus den Reihen der Union: Der Chef des zuständigen Bundestagsausschusses Gerald Weiß sagte gegenüber der Zeitung Financial Times Deutschland: "Ich plädiere dafür, die Reform zu splitten und jetzt nur die Organisationsreform zu beschließen". Der Umbau der Leistungen solle aufgeschoben werden.

Bund und Länder sind sich vor allem über die künftige Rechtsform des Spitzenverbands von gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherern uneinig. Der Bund will den Verband in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umwandeln, die Mehrheit der Länder favorisiert zusammen mit den Arbeitgebern und den Unfallversicherern einen Verein. Auch einige Änderungen im Leistungsrecht sind noch umstritten.

Außer Spesen nichts gewesen?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen, hat sich zum 1. Juli 2007 neu formiert. Bereits im Vorfeld der Reformen äußerte sich der DGUV-Vorstandschef Hans-Joachim Wolff skeptisch über die prognostizierten Einsparungen: "Der Verwaltungsaufwand wird mit den Änderungen steigen". Allein der Punkt, zu ermitteln, wie viel Verunglückte in ihrem späteren Arbeitsleben ohne die Schädigung erwirtschaftet hätten, sei mit einem immensen Aufwand behaftet. Hauptgeschäftsführer Joachim Brauer ergänzt: "Nach dem Gesetzesentwurf sollen 20% der Verwaltungskosten eingespart werden. Man wird das Gegenteil erreichen".

Michael van den Heuvel

k Kommentar

Vor mehr als 125 Jahre hatte Otto von Bismarck, der "Vater der Sozialversicherung", die Unfall- und Kranken- und Rentenversicherung eingeführt. Nun stehen alle drei Grundpfeiler sukzessive zur Disposition: Nach den einschneidenden Reformen der Renten- und Krankenversicherung der letzten Jahre ist jetzt die Unfallversicherung an der Reihe. Zunehmend zieht sich der Staat aus der Verantwortung zurück. Als Gründe können der demographische Wandel der Gesellschaft und die angespannte Haushaltslage genannt werden. Die Gesetze, einst zum Schutze der Arbeitnehmer aufgestellt, werden immer weiter demontiert.
Durch die anstehenden Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente kommt es zu sozialen Härten für einen Großteil der ohnehin schon stark betroffenen Unfallopfer, ADEXA rechnet mit zahlreichen Klagen vor den Sozialgerichten.
Gefordert sind in Zukunft Arbeitnehmer, die vieles aus eigener Tasche bezahlen müssen. Allerdings wird übersehen, dass der Staat, wenn er mehr Eigenvorsorge wünscht, auch entsprechende Mittel freigeben muss, etwa durch steuerliche Erleichterungen.
Barbara Neusetzer ADEXA, Erste Vorsitzende
Fast eine Million Arbeitsunfälle ereignen sich jedes Jahr. Wenn ein Arbeitnehmer dadurch erwerbsunfähig wird, ist er auf die Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung angewiesen.
Foto: AOK Mediendienst

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