Internet-Apotheken

Arzneimittel im Internet-Versandhandel – sicher!?

Wie sicher ist der Versandhandel mit Arzneimitteln im Internet? Der nachfolgende Beitrag gibt erschütternde Einblicke in die verwirrende Welt der Internet-Apotheken. Er zeigt, dass es heute mit einfachsten Mitteln möglich ist, eine Internet-Versandapotheke zu imitieren. Über solche Kanäle ist es für Kriminelle ein Leichtes, gefälschte Arzneimittel zu vertreiben. Es wird – so das Ergebnis des Beitrags – wohl auch in Zukunft unmöglich sein, zu überprüfen, ob hinter einer Internet-Apotheke tatsächlich eine Apotheke steht. Die Konsequenz müsste letztlich ein Verbot des Arzneimittelversands, zumindest von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, sein.

Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist seit 2004 unter bestimmten Bedingungen erlaubt, seine Rahmenbedingungen sind gesetzlich geregelt. Nach Angaben des VersandapothekenverbandesAngaben des BVDA Stand 1. Januar 2007 liegt deren Marktanteil aktuell bei ca. vier Prozent vom Gesamtvolumen des Apotheken-umsatzes. In Deutschland haben von den rund 21.550 öffentlichen Apotheken bisher etwa 1400 die Zulassung als Versandapotheke beantragt und erhalten.

Aus Sicht des Verbraucherschutzes gibt es eine große Zahl von Problemen. Es fehlt z. B. nach wie vor eine für den Verbraucher (und den Staat) sichere Möglichkeit zu überprüfen, ob der Internetanbieter eine "echte" Apotheke ist. Auch gibt es keine auch internet-technisch kompetente und mit ausreichend Personal versehene Überwachungsbehörde, die bundes- oder gar europaweit (an weltweit ist gar nicht zu denken) die Internetangebote überprüft. Es ist zu fragen, ob das Problem im Zusammenhang mit dem weltweiten Problem der Arzneimittelfälschung von den Verantwortlichen vernachlässigt wird. Verwunderung erzeugt in diesem Zusammenhang die offensichtlich immer noch gültige Bekanntmachung "Empfehlungen zum Versandhandel und elektronischen Handel" des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_600110/SharedDocs/Download/DE/Themenschwerpunkte/Gesundheit/Arzneimittel/pdf-BekanntmachungVersandInternet-pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/pdf-BekanntmachungVersandInternet-pdf.pdf aufgerufen am 06.06.07 vom 18. März 2004. Hier wird Jahre nach Zulassung des Internethandels, statt der dringend erforderlichen Rechtsverordnung nur auf unverbindliche Vorschläge zur freiwilligen Gestaltung von Web-Seiten verwiesen.

Nachstehenden Werbetext veröffentlichte das BMGS auf seiner Web-Seite zum Start des Versandhandels 2004:

Zitierter Text hier in kursiver Schrift. "Versandhandel mit Arzneimitteln: Mehr Wettbewerb durch Bestellung per Post oder Internet

Wie in anderen europäischen Staaten längst üblich, ist nun der Versandhandel mit Arzneimitteln auch in Deutschland freigegeben. Öffentliche Apotheken müssen sich dem Wettbewerb mit den Versandapotheken stellen. Für Versandapotheken gelten dabei selbstverständlich die gleichen hohen Maßstäbe im Hinblick auf Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit, wie man das auch von der öffentlichen Apotheke vor Ort kennt. Heute Morgen hatte Paul Strutthaus (74), Witwer und allein lebend, Besuch von seinem Hausarzt Dr. Baumann. Der Diabetiker hatte sich bei einem Sturz den Knöchel verstaucht, und jetzt ist er erstmal eine Weile ans Haus gefesselt. Abgesehen von seinem Knöchel reicht sein Insulin nur noch für fünf Tage, aber er ist dringend darauf angewiesen. Paul Strutthaus ist ratlos: "Ich schaffe es nicht bis zur Apotheke. Wie soll ich jetzt an meine Arznei herankommen." Dr. Baumann hat keine Zeit und kann das Mittel nicht besorgen. Der nächste Patient wartet bereits. Aber er weiß einen Ausweg: "Lassen Sie sich das Insulin doch per Versandapotheke direkt nach Hause liefern." Herr Strutthaus findet diesen Vorschlag gut. Er steckt das Rezept in einen Umschlag und schickt seinen Enkel damit zum Briefkasten. Am übernächsten Tag wird ihm das Medikament ins Haus geliefert. Die Versandapotheke versorgt nun Herrn Strutthaus als chronisch Kranken immer rechtzeitig mit Insulin."

Nur ungewöhnlich dumme Menschen werden sich nicht gefragt haben, warum Herr Strutthaus seinen Enkel nicht mit dem Rezept zur nächsten Apotheke schickt, sondern zum Postkasten und zwei Tage auf sein Arzneimittel wartet. Die Apotheke vor Ort liefert sofort oder (normalerweise) noch am selben Tag! Sparen kann er – wegen der Preisbindung für verschreibungspflichtige Produkte – sowieso nichts. Und ob der Arzt richtig handelt, einen Vertriebsweg zu empfehlen? Aber das waren – die Werbung ist längst vom Netz – wahrscheinlich auch nur Ausgeburten einer Werbeagentur, oder?

Zur Einführung des Versandhandels wurde auch angekündigt:

"Auf Grund von Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes ist ab 2004 der Bezug von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Für verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen Patienten zuerst ein Rezept vorlegen, dann wird das Medikament verschickt. Wer verschreibungspflichtige Arzneimittel OHNE Rezept im Internet bestellt, weiß in der Regel, dass das illegal ist. Somit ist er leicht zu betrügen und zeigt den Täter meist nicht an. Wer sein Privatrezept an eine "fake"-Apotheke einschickt, bekommt es manchmal, so wurde berichtet, mit Phantasiestempel zurück. Da es nicht erstattet wird, handelt die Person ohne Unrechtsbewusstsein, aber der Fälscher wird so nicht entdeckt. auch über Versand- oder Internet-apotheken ermöglicht. Um in dieser Hinsicht ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten, müssen die teilnehmenden Apotheken hohe Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen, um eine behördliche Erlaubnis für diesen Handel zu erhalten. Die jeweilige Erlaubnis zur Teilnahme am Versandhandel wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt.

Apotheken anderer EU-Mitgliedstaaten dürfen ebenfalls Arzneimittel an Endverbraucher in Deutschland versenden, sofern sie die deutschen Sicherheitsstandards erfüllen. Von diesen Apotheken dürfen nur in Deutschland zugelassene Arzneimittel versandt werden, denen eine Packungsbeilage in deutscher Sprache beiliegen muss. Die Apotheke muss außerdem eine Beratung in deutscher Sprache sicherstellen." Aus: Pressemitteilung des BMGS vom 15.12.2003, http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs03/bmgs4_4596.cfm

Nach http://de.wikipedia.org/wiki/Apotheke Am 21. Juni 2005 wurde eine Liste des BMG veröffentlicht: Mit der Veröffentlichung im BundesanzeigerNr. 113 (AZ 113 – 5028-3) würden Apotheken in den Niederlanden als auch im Vereinigten Königreich, die Voraussetzung erfüllen, Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen sind, nach Deutschland zu versenden. Rechtssicherheit besteht nicht, da es sich lediglich um eine Veröffentlichung des BMGS handelt:

"Das BMGS hat auf der Grundlage einer europaweiten Erhebung festgestellt, dass zurzeit in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Für die Niederlande gilt dies, soweit Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenz-apotheke unterhalten. Apotheken aus anderen als den genannten Staaten, in denen diese Vergleichbarkeit derzeit nicht besteht, können eine Versandhandelserlaubnis für Arzneimittel nach dem Apothekengesetz beantragen."

Statt einer eigenen Anmerkung möchte ich hier den BVDVA zitierenAus einer Pressemitteilung des BVDVA zum 01.01.2007 www.bvdva.de:

"Gefahren des ungeregelten Arzneimittelvertriebs über das Internet

Ungeachtet der positiven Entwicklung im Inland entwickelt sich neben den gesicherten deutschen Versorgungsstrukturen ein paralleler Arzneimittelmarkt durch ausländische Arzneimittelhändler unterschiedlichster Qualität. Diese senden grenzüberschreitend Arzneimittel an deutsche Endverbraucher, ohne dass diese Aktivitäten durch deutsche Aufsichtsbehörden kontrolliert und ggf. sanktioniert werden könnten. Bei diesen Anbietern besteht die Gefahr, Arzneimittelfälschungen, Arzneimittel ohne Rezept oder nicht zugelassene Arzneimittel zu erhalten."

Es bleiben also Fragen: Wie ist es um die Sicherheit bei Internet-Apotheken bestellt? Wo sind die entsprechenden Regeln verbindlich festgeschrieben? Wie können wir uns als Verbraucher vor den Tricks von Betrügern schützen? Wie kann der Verbraucher erkennen, ob es sich um eine legal operierende Apotheke oder um einen illegalen Anbieter im Internet handelt?

Im Apothekengesetz http://bundesrecht.juris.de/apog/BJNR006970960.html ; Apothekengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1993), zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) ist die gesetzliche Lage i. B. in den §§ 11a: (zu erfüllende Voraussetzungen), § 11b: (Rücknahme/Widerrufsmöglichkeiten) § 25: (Zuwiderhandeln/Ordnungswidrigkeit) geregeltAus Platzgründen hier nicht wiedergegeben, bitte in der o.a. Quelle im web nachlesen. Zusätzlich sind Angaben gemäß des Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – EIGVG) und des Telemediengesetzes (TMG) und als Verantwortlicher i.S.d. § 6 II MDStV zu machen, z. B. im ImpressumDie Aufstellung soll ein Vorschlag sein, wie man an einheitlicher Stelle eine einheitliche Gestaltung vorsehen könnte, nicht die Aufzählung der Pflichtangaben:

www.Xxxx-Apotheke.com ist die Versandapotheke der Xxxx-Apotheke,

Inhaber: Name, Adresse, Telefon, Fax.

Unser Servicetelefon ist zu folgenden Zeiten für persönliche Anfragen besetzt:

Mo - Do 8:00 - 19:30 Uhr und Fr 9:00 - 18:00 Uhr Notruf-Tel. (24h erreichbar) 017x-xxxx

Unser System zur Sendungsverfolgung wird von xxx betrieben. Durch Eingabe der per mail oder Telefon übermittelten Packstücknummer wissen Sie ständig über den Stand Ihrer Lieferung bescheid Wie z.B. http://www.dhl.de/dhl?lang=de_DE&xmlFile=40315 .

E-Mail: info@X-Apotheke.com; Internet: www.x-Apotheke.com

Registergericht: Xxx, Registernummer: HRA 53xx57, Zuständige Aufsichtsbehörde: Stadt Xxxxx

Zuständige Kammer: Landesapothekerkammer XX, Xstraße 1, XXX Ort

Berufsbezeichnung: Apotheker (Verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtlich: Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1489), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122)"; Landesrechtlich: Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Landesapothekerkammer XXX, , Internet: http://www.lak-XX.de/

Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (AMG) ausgestellt am xx.xx.xxxx von der xxx-Behörde

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 215xxxxxxxx

Inhaltlich Verantwortlicher für die web-Seite: Name, ggf. Anschrift usw.

Es stellt sich also die Frage nach Anspruch und Wirklichkeit. Beeindruckend finde ich dabei den Vergleich zwischen den Seiten der Versandapotheken, die Mitglied im Bundesverband Deutscher Versandapothekenhttp://www. www.bvdva.de (BVDVA) sind. Bedauerlicherweise hat sich der Verband offensichtlich – es könnte eine Vorbildfunktion sein – anders als bei seinem Gütesiegel nicht zu formularmäßigen Vorgaben der Präsentation der Pflichtangaben – zur Erleichterung für den Verbraucher – entschlossen. Es gibt kein einheitliches Erscheinungsbild und meist finden sich die Angaben im Impressum, aber oft zusammen mit Copyright oder anderen Hinweisen. Ob der Laie immer weiß, worauf er achten muss? Manchmal findet man auch lustige Fehler: "Gesetzliche Berufsbezeichnung: Apotheker, Titel verliehen in Deutschland". Lieber Kollege, Apotheker ist eine Berufsbezeichnung, kein Titel, auch wenn einige es gerne so hätten.

Auch jüngste Versuche des BVDVA, die Sicherheit zu erhöhen wirken auf mich eher hilflos und von noch nicht belegtem, zweifelhaften Werthttp://www.bvdva.de:

"Gütesiegel soll vor Arzneifälschungen schützen

21.05.07 - Nachdem vermehrt Meldungen über gefälschte Medikamente beim Kauf über das Internet auftraten, reagierte der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) und entwickelte ein neues Gütesiegel.

An dem Zeichen könnten Verbraucher künftig erkennen, ob sie Arzneimittel bei einem seriösen Anbieter bestellten oder nicht, erklärte der BVDVA. "Nur behördlich zugelassene Versandapotheken, die eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben haben und vom BVDVA überprüft wurden, dürfen dieses Emblem auf ihrer Website installieren", erläuterte Dr. Thomas Miller von der Kanzlei Krohn Rechtsanwälte in Berlin. Der Verband behalte sich das Recht vor, das Gütesiegel bei gravierenden Verstößen wieder zu entziehen.

In der Erklärung verpflichten sich die Versandapotheken, den Namen des Inhabers und eine Anschrift anzugeben sowie eine qualifizierte telefonische Beratung zumindest tagsüber anzubieten. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen sie nur nach Vorlage einer ärztlichen Verschreibung im Original liefern."

Auf der BVDVA-Seite fanden sich am 4. Juni 2007 zwölf (!) zur Führung des Siegels berechtigte Versandapotheken angegeben.

Bei dem Versuch die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen durch Anbieter in der Internet-Praxis zu verifizieren, erbrachte bereits 2004 eine einfache Recherche in der Internet-Suchmaschine GoogleH. G. Schweim, ,,Ist die Internetapotheke eine Apotheke?", Pharmazeutische Zeitung, 18, 1400-1404( 2004) 3.020.000 Fundstellen nur für "internet pharmacy or internetapotheke or internetapothek". Internetapotheke" alleine ergab 71.300 Fundstellen, davon ungefähr 61.500 aus Deutschland und ungefähr 48.600 auf Deutsch. Eine gleiche Recherche am 6. Juni 2007 ergab (jeweils ca.) 28.300.000 Fundstellen. Eine Beschränkung nur auf das Wort "Internetapotheke" und die Sprache Deutsch ergab 1.040.000, mit dem Zusatz "zertifiziert" immerhin noch 133.000 Fundstellen.

Die Funktionsweise des Siegels wird so erklärt:

"Versandapotheken sollen das Gütesiegel gut sichtbar auf der Website installieren. Klickt der Verbraucher darauf, gelangt er via SSL auf die Website des BVDVA. Dort kann er die Versanderlaubnis und die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung einsehen."

Da der Datentransfer verschlüsselt erfolge – vergleichbar mit der Datenübertragung beim Online-Banking – sei das Gütesiegel fälschungssicher. Gütesiegel-führende Versandapotheken sind unter http://www.bvdva.de/sichere-arzneimittel.html gelistet. "Mit dem BVDVA Gütesiegel fällt die Identifizierung seriöser Anbieter noch leichter. Denn das Emblem können nur solche Ver sandapotheker auf ihrer Homepage installieren, die vorher aufwendig geprüft und vor Ort inspiziert wurdenPressekonferenz "Gütesiegel sichere Versandapotheke"am 16. Mai 2007, Berlin aus dem Statement Johannes Mönter Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Hervorhebung vom Autor "

Ob sich damit die Sicherheitssituation wirklich nachhaltig verbessert, darf bezweifelt werden! Zumindest das Wort "können" sollte durch ein "dürfen" ersetzt werden. Wenn es denn gemerkt wird und der Täter ermittelbar ist, kann man sicher zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Denn dass man es einfach tun kann , zeige ich in meinem nachstehend beschriebenen Experiment. Schon 2004 hatte ich bezweifelt, dass es möglich sei, Internetapotheken für den Laien (und oft auch den Fachmann) sicher identifizierbar zu machen.

In Fach- und weiten Laienkreisen ist allgemein bekannt, wie leicht es möglich ist, Fake-Angebote zu erstellen, Seiten zu "hijacken" oder "Adressen umzubiegen":

"Hacker können Websites manipulieren, indem sie in einen Web-Server eindringen und Eingangsseiten ändern oder austauschen. Heute muss man kein Computerexperte mehr sein, um sich so betätigen zu können. Mehr als 30.000 Websites informieren derzeit umfassend zu diesem Thema, und einfach zu bedienende Hacker-Tools machen das Hacken zur einfachen Angelegenheit und haben dem Missbrauch neue Türen geöffnetAuszug aus: Hacker heute - wie sie vorgehen, womit sie arbeiten, ARTICLE ID: 1421, http://enterprisesecurity.symantec.de/article.cfm?articleid=1421&EID=0 ."

Ich habe daher zu wissenschaftlich-experimentellen Zwecken mit einem Aufwand von ca. einem Manntag (mit mehr Aufwand wäre die Präsentation auch perfekter) eine Fake-Internetpräsentation auf der Basis einer "gehijackten" web-Präsenz einer echten Internetapotheke erstellt, die man sich unter http://www.fake-apotheke.de.vu (passwortgeschützt) nach Freischaltung ansehen kann. Soweit ich es getestet habe, sind die Seiten der deutschen Versandapotheken nicht gegen den Download oder die Nutzung ihres Quellcodes gesichertHierfür gibt es einfache (kommerzielle) Tools wie z.B. http://www.antssoft.com/htmlprotector/index.htm auch wenn diese gegen "echte" Hacker wenig nützen, so erschweren sie doch den Mißbrauch. Wie dieser einfache Schutz funktioniert, können Sie an der Fake-Apotheke testen. Die Seiten sind bewusst so gestaltet, dass der Fake-Charakter am Ende angegeben wird, und ich habe nur einfache Methoden, die jedem html-Kundigen geläufig sind, angewendet. Als Beispiel habe ich verfälschte Seiten echter Internet-Apotheken und des BVDVA zu Grunde gelegt, um zu zeigen, dass es mit relativ wenig Aufwand möglich ist, zumindest in die Nähe einer Verbrauchertäuschung zu kommen. Tricks, wie z.B. eine anonyme Domainhttp://www.anonyme-domains.de/ , wurden nicht verwendetIm Anhang sehen Sie einige Bilder der Seiten.

Neue Wege für Fälscher

Spannenderweise ergab eine Google-Recherche mit dem Stichwort "sichere Versandapotheke" als oberste Adresse den "Cialis Onlineshop", nach Eigenwerbung "Ihre sichere Versandapotheke"http://www.cialis-onlineshop.de/ am 06.06.07 , die zweifelsfrei deutschem Recht nicht genügt, inklusive der OnlineKonsultation und der Online-Verschreibung.

Risiken im Internet

Somit gibt es ein klares Szenario: Personen oder Organisationen mit ausreichender krimineller Energie ist es ohne größere Probleme möglich, Websites zu betreiben, die dem Verbraucher vorgaukeln, es handele sich um eine Internet-Apotheke. Dies besonders, wenn es sich um eine Adresse im (europäischen) Ausland handelt. Es gibt meines Wissens keine technische und datenschutzrechtliche Möglichkeit für die zuständigen Landesbehörden (für Angebote aus Deutschland, geschweige denn im Ausland), dies aufzudecken.

Verfälschte Web-Adressen sind kaum zu ermitteln. Selbst wenn hier verschreibungspflichtige Mittel gehandelt werden, führte dies so lange nicht zur "Offenbarung", wie nicht direkt mit der Krankenkasse, sondern nur privat abgerechnet wird. Sogar viele (seriöse) Internet-ApothekenBeispielsweise: http://www.apothekefuerdenmann.de des Auslandes rechnen, wegen des komplizierten deutschen Systems, nur privat ab.

Fazit

Es ist unmöglich zu prüfen, ob hinter einer Internet-Apotheke tatsächlich eine echte Apotheke steht. Solange es keine internet-kompetente Überwachungsbehörde gibt, werden deutsche und ausländische Internet-Angebote nicht ausreichend überprüft. Die Zahl der zu beobachtenden Links geht in die Millionen. Der nicht auf Legalität prüfbare Internethandel ist die Quelle für gefälschte Arzneimittel, wie inzwischen selbst das BfArM erkannt hathttp://www.bfarm.de/cln_043/nn_424276/DE/Presse/mitteil2007/pm12-2007.html__nnn=true Mit Arzneimittelfälschungen lassen sich relativ leicht große Gewinne erzielen. Der internationale Verband der Arzneimittelhersteller (IFPMA) schätzt, dass bereits 7 Prozent, die WHO 8 Prozent und die FDA 10 Prozent, aller weltweit gehandelten Medikamente Fälschungen sind. Das entspricht einem Geldwert von über 25 Milliarden Euro (FDA über 32 Milliarden US-Dollar).

Wenn dem Verbraucher dann noch bewusst wäre, dass es beim Bezug von Lifestyle-Arzneimitteln im Internethttp://www.nzz.ch/2007/06/01/vm/articleF89Y6.html Fälschungsquoten bis zu 50%http://www.news-medical.net/?id=5104 gibt, und wie viele Menschen weltweit jedes Jahr nachweislich (von der Dunkelziffer nicht zu sprechen) an der Einnahme gefälschter Arzneimittelhttp://www.nytimes.com/2007/02/20/science/20coun.html?ex=1181361600&en=a0bca38281c75bd9&ei=5070 "Estimates of the deaths caused by fakes run from tens of thousands a year to 200,000 or more. The World Health Organization has estimated that a fifth of the one million annual deaths from malaria would be prevented if all medicines for it were genuine and taken properly”. sterben, könnte er zu dem Schluss kommen, dass die "Apotheke an der nächsten Ecke" möglicherweise doch der sicherere Einkaufsort für Arzneimittel ist.

Nachstehendes ist die Zusammenfassung meiner Meinungsäußerung zum Versandhandel im Interview mit der DAZ, 19 , 29-31 (2007) vom 10.05.07 Im Einklang mit vielen Fachleuten bin ich der Meinung, dass die Öffnung des legalen Internethandels der Kardinalfehler war. Die Formel müssten eigentlich sogar Politiker verstehen: Nicht erlaubt = leichter zu überwachen. Der Verbraucher kann legal und illegal nicht unterscheiden, die Überwachung ist nicht leistbar. Man hätte die Klage der EU, auf die Frau Schmidt 2004 in vorauseilendem Gehorsam reagiert hat, gelassen abwarten und mit dem ,,risk to public health" kontern können. Aber die Verantwortlichen und ihre Berater glaubten ja im tiefen Inneren, die bewährte deutsche Distributionskette über öffentliche Apotheken aus Kostengründen zerstören zu müssen. Und dieser Weg wird ja konsequent weiter verfolgt. Mangelnde Kompetenz, nicht zu Ende denken von Entscheidungen, das alles ist die Ursache. Ich halte die vermutlich ideologisch motivierten, kostendruckgetriebenen Vorstellungen der Gesundheitsministerin und ihrer Berater für mit- bis hauptverantwortlich. Und jetzt, wo alles weltweit im Bereich der Fälschungen via Internet immer sichtbarer wird, ist das Wehklagen groß. Wir hatten vor Frau Schmidt das beste und sicherste System (absolute Sicherheit gibt es nie) der Welt. Jetzt sollte zumindest der Versandhandel neu überdacht werden, auch wenn ich den Handelnden das Eingestehen und Rückdrehen eines Fehlers nicht zutraue. Eventuell hat ja Nord-rhein-Westfalen mit der geplanten Bundesratsinitiative, zumindest den Internethandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, einen (Teil-)Erfolg.

Prof. Dr. Harald G. Schweim, Lehrstuhl Drug Regulatoy Affairs, Universität Bonn, Gerhard Domagk Str. 3, 53121 Bonn

"Es kann doch nicht wahr sein, dass wir bei uns (in der 12. AMG-Novelle, der Verfasser) die Sicherheitslücken schließen und dafür den Fälschern über das Internet durch nicht vorhandene Kontrollen Tür und Tor öffnen. In Verbindung mit den nachlässigen – beziehungsweise im Moment überhaupt nicht vorhandenen – Kontrollen besteht da ein enormes Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung "

Dr. Günther Hanke, Präsident der LAK Baden-Württemberg, Apotheken News der LAK zu Arzneimittelfälschung und Missbrauch

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