DAZ aktuell

Tohuwabohu um Annette Rogalla

Ist sie jetzt noch Pressesprecherin der ABDA oder nicht? Ja, behauptet Annette Rogalla, nein die ABDA. Nichts Genaues weiß man nicht. Verwirrung im Berliner Apothekerhaus. Die Anwälte haben das Wort.

"Annette Rogalla verlässt die ABDA" – so lautete die Schlagzeile einer Presseinformation der ABDA-Pressestelle vom 29. Mai. Darin wird festgestellt, dass sich die ABDA und ihre Pressesprecherin in "gegenseitigem Einvernehmen" getrennt hätten. Überraschen konnte die Meldung eigentlich niemanden mehr so recht, hatten Insider doch schon seit einiger Zeit über Unstimmigkeiten in der Jägerstraße über den richtigen Weg der ABDA-Öffentlichkeitsarbeit berichtet. Auch ein Interims-Nachfolger für Rogalla wurde in der Meldung charmanterweise gleich mit präsentiert: Thomas Bellartz, Leiter der Hauptstadtredaktion der PZ. Unterzeichnet war die knappe Presseinformation vom Referenten Wirtschaftspresse in der Stabsstelle "Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit", justamente jener Abteilung, der Rogalla zumindest bis dato vorstand. Vor Veröffentlichung der Presseinformation in der DAZ am 31. Mai (Nr. 22) hatte ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans-Jürgen Seitz gegenüber unserer Zeitung noch einmal ausdrücklich die aus seiner Sicht bestehende "einvernehmliche Trennung" bestätigt. Seitz untersteht die Pressestelle und ihre Leitung.
Mit dem Einvernehmen scheint es jedoch nicht weit her zu sein. Am 18. Juni, immerhin über zwei Wochen nach unserer Veröffentlichung der Presseinformation, flatterte der DAZ-Redaktion ein anwaltliches Schreiben ins Haus, in dem die ABDA-Meldung als "frei erfunden" bezeichnet wird. Annette Rogalla habe weder die ABDA verlassen noch habe sie sich "im gegenseitigen Einvernehmen" von ihrem Arbeitgeber getrennt. Beigefügt war dem anwaltlichen Schreiben neben einer Vollmacht und der obligaten Gebührenrechnung über immerhin 1023 Euro eine vorformulierte "Unterlassungsverpflichtungserklärung". Darin wird uns aufgetragen, nicht mehr zu verbreiten, dass "Annette Rogalla die ABDA verlässt" und "die Pressesprecherin Annette Rogalla und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sich im gegenseitigen Einvernehmen getrennt (haben)". Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sollen wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 5100 Euro zahlen – zu Händen von Frau Rogalla.

Rogalla: "Ich habe nichts unterschrieben"

Was nun? Auch weitere DAZ-Recherchen konnten kaum Licht ins Dunkel bringen. Erstaunlich: Weder Frau Rogalla noch ihrem Anwalt war bislang die ABDA-Pressemeldung, die der DAZ-Mitteilung zugrunde lag, bekannt. Und dies bei einer Presseinformation, die aus einem ABDA-Ressort stammt, der die (vermeintliche) Immer-noch-Pressesprecherin vorstand/vorsteht. (Wir haben die Pressemeldung inzwischen Anwalt und Mandantin zukommen lassen.)
Gegenüber unserer Zeitung bestritt Rogalla vehement, mit der ABDA bis jetzt irgendeine rechtsgültige Vereinbarung über die Beendigung ihres Vertragsverhältnisses getroffen zu haben: "Eine Unterschrift von mir liegt nicht vor." Ihr Anwalt sekundierte, ein erstes Gespräch mit der ABDA finde erst am Freitag dieser Woche statt: "Da wollte wohl jemand vollendete Tatsachen schaffen." Würde dies stimmen, hätte die ABDA ein Problem: Nach § 623 BGB müssen arbeitsrechtliche Auflösungsverträge nämlich schriftlich abgeschlossen werden. Die Einhaltung der Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung der Vertragsaufhebung; ein lediglich mündlich geschlossener Aufhebungsvertrag – so er überhaupt vorliegen sollte – ist dagegen nichtig.
Für diese – für die ABDA durchaus unangenehme und folgenreiche – Variante spricht, dass der Hauptgeschäftsführer der ABDA ebenso wie eine freundliche Mitarbeiterin der ABDA-Pressestelle auf DAZ-Anfrage zwar die in der Pressemeldung behauptete Trennung von Rogalla noch einmal bestätigte, andererseits jedoch zu verstehen gab, dass im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses "noch einige Kleinigkeiten" zu regeln seien. Während der (vermeintliche) Interims-Leiter der ABDA-Pressestelle, Thomas Bellartz, nicht zu erreichen war und andere Verantwortliche auf Tauchstation gingen, zeigte sich ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf über das Tohuwabohu in und um die Jägerstraße irritiert: "Unglaublich, als ob wir nichts Besseres zu tun hätten."
Christian Rotta

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.