DAZ aktuell

Berliner Sozialgericht

Kasse muss nicht für Vitamine zahlen

BERLIN (ks). Die gesetzliche Krankenkasse eines Berliner Krebs-Patienten muss nicht für die Kosten für Vitaminpräparate aufkommen, die der Versicherte per Versandhandel in Holland gekauft hatte, weil er sich davon die Heilung seiner Krankheit versprach. Dies entschied am 14. Juni das Berliner Sozialgericht (Az.: S 82 KR 748/07, nicht rechtskräftig).

Im Jahr 2003 war bei dem Kläger Krebs festgestellt worden. Nach einer Operation hieß es in einem Bericht der Klinikärzte, es handle sich um einen "unkomplizierten" Verlauf; eine weitere adjuvante Therapie sei derzeit nicht erforderlich. Der Patient nahm daraufhin keine schulmedizinische Behandlung mehr in Anspruch. Stattdessen bestellte er sich bei einer holländischen Firma Vitaminpräparate. Über einen Zeitraum von drei Jahren zahlte er dafür insgesamt 4200 Euro. Anschließend beantragte er bei seiner Krankenkasse die Erstattung der Kosten. Die Kasse verweigerte die Zahlung. Ihrer Auffassung nach hatte der Patient mit den Vitaminpräparaten gar keine "Arzneimittel", sondern lediglich "Lebensmittel" erhalten. Der Patient erklärte hingegen, dass er sein Überleben nur diesen Vitaminpräparaten verdanke. Die Kasse sei daher zur Erstattung der Kosten verpflichtet.

Das Berliner Sozialgericht wies die Klage ab. Dabei berücksichtigte es die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach sind die gesetzlichen Krankenkassen in Ausnahmefällen zur Finanzierung von Behandlungen verpflichtet, obwohl sie nicht im Leistungskatalog der Kassen enthalten sind. Die Ausnahmekriterien waren nach Feststellung des Gerichts im vorliegenden Fall jedoch nicht erfüllt. So habe insbesondere kein Arzt die Verantwortung für die Behandlung mit den Präparaten übernommen. Vielmehr habe sich der klagende Patient die Präparate per Versandhandel aus Holland besorgt.

Keine Indizien für Wirksamkeit

In der mündlichen Urteilsbegründung wurde zudem darauf hingewiesen, dass das Gericht keine ausreichenden Indizien für eine Wirksamkeit der Präparate habe feststellen können. Das Gericht bezog sich dabei auf eine Studie der Charité, die Anfang des Jahres veröffentlicht wurde. Forscher der Charité hatten Präparate dieses Herstellers bei Tierversuchen eingesetzt und konnten keinen positiven Effekt der Präparate bei Krebserkrankungen feststellen.

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