Aus Kammern und Verbänden

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

Wahlvorschläge zur Wahl der Kammerversammlung

Die Wählerlisten zur Wahl der Mitglieder der 5. Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt wurden auf der Sitzung des Wahlausschusses am 22. Mai 2007 geschlossen. Einsprüche gegen die Wählerlisten wurden beim Wahlleiter nicht erhoben. Die 1633 Wahlberechtigten verteilen sich wie folgt auf die Wahlkreise (WK) sowie auf die Gruppen der Selbstständigen (S) und Angestellten (A):

WK I Magdeburg:300 S, 369 A

WK II Halle: 247 S, 436 A

WK III Dessau: 123 S, 159 A

Demnach verteilen sich die 40 zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung wie folgt auf die Wahlkreise und Gruppen:

WK I Magdeburg: 9 S, 8 A

WK II Halle: 8 S, 9 A

WK III Dessau: 3 S, 3 A

Alle Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, ab sofort bis zum 14. September 2007 (Posteingang im Wahlbüro) Wahlvorschläge einzureichen. Das dafür vorgegebene Formblatt wird über das Mitteilungsblatt 3/07 der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt bekannt gegeben und kann vom Wahlbüro abgefordert werden.

Gemäß Wahlordnung (§ 7) darf ein Bewerber nur in seinem Wahlkreis und nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Im Wahlvorschlag sind die Bewerber mit Zunamen, Vornamen, Geburtsdatum, Tätigkeit, Wohnanschrift und Anschrift der Arbeitsstätte aufzuführen. Wahlvorschläge für selbstständige Apotheker dürfen nur von selbstständigen Apothekern, Wahlvorschläge für angestellte Apotheker nur von angestellten Apothekern unterstützt werden. Neben deren Unterschrift sind Zu- und Vorname sowie Wohnanschrift anzugeben.

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten bei Vorschlag eines Bewerbers bzw. von mindestens zehn Wahlberechtigten bei Vorschlag mehrerer Bewerber unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte kann maximal zwei Wahlvorschläge unterschreiben. Der Erstunterzeichner eines Wahlvorschlages gilt als Vertrauensperson dieses Wahlvorschlages. Mit dem Wahlvorschlag ist eine Einverständniserklärung jedes Bewerbers zur Aufnahme in den Wahlvorschlag einzureichen.

Der Wahlausschuss entscheidet am 17. September über die Zulassung der Wahlvorschläge. Die Wahl erfolgt als Briefwahl. Die Wahlzeit beginnt am 25. September mit der Absendung der Wahlunterlagen und endet am 15. Oktober um 18.00 Uhr (Eingang der Wahlbriefe im Wahlbüro). Die öffentliche Auszählung der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses finden am 16. Oktober um 15.00 Uhr im Wahlbüro statt.

Marcus Bondick, Wahlleiter

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