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Null-Promille-Grenze für Fahranfänger beschlossen

BERLIN (ks). Der Bundestag hat am 24. Mai ein Alkoholverbot für Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit beschlossen. Die Null-Promille-Grenze gilt auch für Fahrer unter 21 Jahren.

"Ich erwarte von der Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger einen spürbaren Rückgang alkoholbedingter Unfälle im Straßenverkehr. Wir wollen ein unmissverständliches Signal setzen, dass Fahren und Trinken nicht zusammenpassen", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Alle Untersuchungen zeigten, dass Alkohol am Steuer bei Fahrern im Alter von 18 bis 24 Jahren besonders gefährlich sei. Ein Drittel der Pkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss, die im Jahre 2005 an einem Unfall mit Getöteten und Verletzten beteiligt waren, gehörten dieser Altersgruppe an. Und das, obwohl sie nur einen Anteil von 8,2 Prozent an der Gesamtbevölkerung ausmachen.

Der Gesetzesentwurf sieht ein absolutes Alkoholverbot unmittelbar vor und während der Fahrt vor. Die Null-Promille-Grenze gilt für Führerscheinneulinge unabhängig von ihrem Alter sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren. Verstöße werden mit einem Bußgeld von in der Regel 125 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Hinzu kommt die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Der Bundesrat muss sich nun noch abschließend mit dem Gesetzesentwurf befassen.

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